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News: Bisherige Rechtssprechung bestätigt

BGH: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Michael Nickles / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

In wie weit sind Betreiber von Internet-Foren für Einträge ihrer Nutzer verantwortlich beziehungsweise haftbar? Diese Frage wurde bereits durch eine Rechtssprechung geklärt, die jetzt von der höchsten juristischen Instanz, dem Bundesgerichtshof (BGH), bestätigt wurde. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) weist in seiner Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass Forenbetreiber für illegale Aktivitäten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Eine Haftbarkeit ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich. Handeln (also Forenbeiträge beispielsweise löschen) muss ein Forenbetreiber erst dann, wenn er über eine illegale Aktivität in Kenntnis gesetzt wurde. Es besteht also keine Pflicht, Forenbeiträge bereits im Voraus kontrollieren beziehungsweise zensieren zu müssen.

In ihrer Pressemitteilung gibt die Bitkom allen Forenbetreibern auch einen wichtigen Tipp. Sie sollten Bildmaterial, das von Forennutzern eingestellt wird, auf keinen Fall mit einem Logo oder "Wasserzeichen" des Forums versehen. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung können sie dann mitverantwortlich gemacht werden. Ungeklärt und problematisch ist aus Sicht der Bitkom nach wie vor der Maßstab, also in wie weit Forenbetreiber verantwortlich gemacht werden können.

Michael Nickles meint: Die aktuelle Regulierung (und auch ihre jetzige Bestätigung) sind recht "okay". Auf keinen Fall sollten Foren-Teilnehmer jetzt allerdings glauben, dass sie damit einen Freibrief haben, beliebiges Zeugs schreiben oder Bildmaterial einstellen zu können. Wer Urheberrechte verletzt, der kann belangt werden. Forenbetreiber können in solchen Fällen gezwungen werden die "IP-Adresse" rauszurücken, damit der Teilnehmer ermittelt werden kann.

Eine extrem schlechte Idee ist es übrigens in Beiträgen "Rufmord" zu begehen. Beispielsweise eine Person oder Firma als "Betrüger" bezeichnen, die noch nicht ausdrücklich gerichtlich wegen Betrugs verurteilt wurde. Viele unterliegen leider auch dem Irrtum, dass es bei "Kleinigkeiten" Spielraum gäbe - beispielsweise, dass man keinen Ärger kriegt, wenn ein geklautes Bild nur ganz klein dargestellt wird. Das ist falsch.

Auch ein Bildchen in halber Briefmarkengröße kann den Uploader teuer zu stehen kommen, wenn dessen Urheber sauer wird (oder eine Abmahnkanzlei auf der Jagd ist). Das gilt übrigens auch für das Klauen von Texten. Viele meinen, es sei okay wenn man etwas "zitiert" oder nur ein "paar Sätze kopiert und dann auf die Originalquelle verweist" - auch das ist verboten! Klar darf man "zitieren", aber das nur in sehr engem Rahmen.

Ein Zitat ist nur dann erlaubt, wenn es eine ergänzende Information zu einem eigens erstellten Text ist und eine dafür nötige Länge nicht überschreitet. So was wie "Hallo Leute, guckt mal was ich gefunden hab….langes Zitat.. mehr hier Link" ist also verboten und kann teuer werden!

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Olaf19 Wolperding „Da hab ich aber mal ne Frage zum Urrheberecht.Ich google nach zb. Karneval....“
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Hi Wolperding, ich fürchte, damit begibst du dich auf dünnes Eis.

Je stärker du bearbeitend in ein Bild eingreifst, desto größer ist die Chance, dass der Urheber sein Bild nicht wiedererkennt - wenn er es denn überhaupt findet.

Sollte er es aber wiedererkennen, könnte er auf Unterlassung klagen - der Erfolg liegt im Ermessen des Richters. Wenn der der Meinung ist, den Abkupfern des Originals bewege sich im Rahmen eines "erlaubten Zitats" oder die"Schöpfungshöhe" deiner Arbeit mache daraus ein eigenes Bild, dann hast du Glück gehabt.

Nur: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand...

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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