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.wmv als Video-DVD brennen - möglich u. zulässig?

dirk42799 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

gestern (also am Sa.) ist in meinem Briefkasten endlich die Blu-Ray von "Gran Torino" gelandet. Ein großer Film... :-)

Der BD anbei lag ein Key für eine "digital copy".
Den ganzen Spaß hab ich auch mal durchgezogen und habe jetzt eine .wmv-Datei auf meinem PC liegen, die irgendwie geschützt ist (fragt mich nicht, kenn mich hier nicht aus...). Die Wiedergabe mit VLC klappt nicht, wohl aber mit dem Media Player (der auch irgendwie für DRM geupdatet wurde).

Jetzt würde ich gerne wissen:
kann/darf ich diese Datei auf einer ext. Platte zum Fernseher schleppen und dort abspielen? Kann/darf ich die Datei irgendwie auf normale DVD brennen, um die unterwegs betrachten zu können, wenn ich z.B. im Laptop kein BD-Laufwerk habe?

Merci für eure Antworten!

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Gerd6 dirk42799 „.wmv als Video-DVD brennen - möglich u. zulässig?“
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DRM erscheint mir wie ein Wettlauf zwischen Hase und Igel.
Wer sich eine Kopie, rip, oder was auch immer für den priv. Gebrauch erstellen will, findet immer Wege zum Ziel. Und wenn er selbst zu unbeholfen ist, kennt er einen Freund, der einen Freund kennt.

Daß es neuzeitlich nach der DVD auch BD-Filme zu rippen gilt, haben ja auch schlaue Füchse und anderes Getier schon entsprechend gewürdigt. Deren Produkte wurden ja auch um den Zusatz HD erweitert.

Dieses Gedöns fördert geradezu den sportlichen Ehrgeiz, Kopien von kopiergeschützten Scheiben zu erstellen und trägt zur "Kriminalisierung" der Leute, die tats. lediglich nur eine Sicherheitskopie, ggf. ohne FBI-Hinweise und Werbescheiß haben wollen bei. Wohlgemerkt: Ich will hier nicht den Raubkopierern den Rücken stärken.

Beispiel:
Eine Bekannte kam letzte Woche und hatte bei Aldi(?) eine DVD des Films "Mamma Mia" erworben. Wenn das Ding startet kommt zuerst mal jede Menge anderes Zeugs, bloß (noch) nicht der Film. Ist es da so abwegig, wenn der Wunsch aufkommt, direkt nach Einlegen des Film ohne Rumgeklicke das schauen zu wollen, was man gekauft hat? Nämlich den Film?

Das Ganze erinnert mich an meine Jugend. Interessant wurde etwas erst, als es hieß "das geht nicht, das darfst Du nicht".
Das war wie ein Startschuß. Am ersten Teil der Aussage hat sich bis heute nur wenig geändert ;-)

Gruß
Gerd

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