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News: Urteil vom Bundesverfassungsgericht

Pornos in Deutschland weiterhin nur mit Alterskontrolle

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Es gibt diverse Adult-Webmaster-Foren, in denen die Betreiber von Sex-Seiten ihre Erfahrungen austauschen. Alle Weile stellen dort Newcomer die Frage, wie man am besten ins Internet-Adult-Business einsteigt. Stellt die Frage ein Deutscher, dann ist die Antwort immer diese: "Hau erstmal ab ins Ausland.".

Der Grund ist sind die hiesigen Jugendschutzgesetze die auch "Erwachsenen-Inhalte" im Internet streng kontrolliere. Deutsche Sexseiten-Betreiber müssen sich auf ihren kostenlos zugänglichen Startseiten bezüglich lockendem Bildmaterial arg zurückhalten und Zugang darf nur Kunden gewährt werden, die sich einer aufwändigen Altersverifikation unterziehen, die Angabe der "Personalausweis-Nummer" reicht nicht aus.

Die Folge: Erotik-Interessierte weichen einfach auf ausländische Webseiten aus, bei denen es keine komplizierte Altersverifikation gibt und die Jugendschutzgesetze viel lockerer sind. Erotik-Unternehmer Tobias Huch schimpft schon lange, dass die "Deutsche Regulierung" geschäftsschädigend für Deutsche Pornounternehmer ist und sie dadurch im Nachteil gegenüber ausländischen Betreibern sind.

Tobias Huch ist unter anderem Betreiber des Alters-Verifikationsdienstes www.ueber18.de/, das es inzwischen seit acht Jahren gibt. Bis etwa 2007 konnte man dort sein Alter einfach per "Personalausweisnummer" verifizieren lassen. Das wurde Huch im Oktober 2007 allerdings per Gerichtsurteil endgültig untersagt.

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine Verifizierung per Personalausweisnummer nicht ausreichend ist. Der Erotikunternehmer zog in der Sache vor das Bundesverfassungsgericht. Und das hat heute sein Urteil gefällt, die Klage beziehungsweise Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Laut Bericht von heise.de wurde die Klage als unzulässig bewertet, weil sie nicht hinreichend genug begründet wurde.

Das Argument, dass im Internet ohnehin unzählige kostenlose Porno-Seiten auch Minderjährigen zugänglich sind, ließen die Richter nicht gelten. Auch wenn die "deutsche Altersverifikation" den Zugang zu Pornos nicht verhindern kann, hilft sie aus Sicht der Richter dennoch, das wenigstens zu verringern.

Deutschen Adult-Webmastern bleibt also weiterhin nur die Flucht ins Ausland. Tobias Huch und sein Anwalt erwägen jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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2 Anmerkungen:


(1)
Spätestens seit ich von youporn erfahren und mich dort umgesehen habe, kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, dass die übliche Internet-Pornographie definitiv nichts für "Erotik-Interessierte" ist.

Geil...ok, das kann ich gelten lassen.
Ergebnisorientierte Vixvorlage?....einverstanden.
Aber erotisch....whoa...da ist ein Augenaufschlag einer 100 Jahre alten 200kg-Oma schon eher als "erotisch" zu bezeichnen.


(2)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in der Branche nicht "Newcomer", sondern "Newcumer" heißt. ^^
(1A-Wortwitz, ich weiß. Danke für den Applaus, ich bitte aber, von diesbzgl. Glückwunschbekundungen abzusehen - ich möchte keinen Personenkult um mich entfachen ^^)

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