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News: Richter ohne Gnade

UFO-Hacker droht endgültig Auslieferung an USA

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Der inzwischen 43jährige "UFO-Hacker" Gary McKinnon sitzt seit sieben Jahren in Großbritannien in Untersuchungshaft und kämpft gegen seine Auslieferung an die USA. Dort gilt McKinnon als "schlimmster Militärhacker aller Zeiten" und dem am Asperger-Syndrom Leidenden droht eine Haftstrafe von bis zu 60 Jahren.

McKinnon hat im Zeitraum 2001 bis 2002 wiederholt US-Militärrechner "gehackt" um dort Beweise für die Existenz von UFOs zu suchen. Laut seinen eigenen Angaben waren die Militärrechner größtenteils nur "lächerlich", wenn überhaupt, geschützt. Zwar überwiegen in Großbritannien längst die Stimmen, die sich gegen eine Auslieferung des Schotten aussprechen, die Regierung juckt das aber wenig (siehe Britische Regierung foltert UFO-Hacker).

Laut Bericht des Inquirer musste McKinnon jetzt erneut eine schwere Niederlage einstecken. Der oberste Gerichtshof hat seinen jüngsten Antrag einer Berufungszulassung abgelehnt. McKinnons Rechtsmittel sind damit endgültig ausgeschöpft, es besteht wenig Aussicht, eine Auslieferung an die USA noch verhindern zu können.

Die Empörung in Großbritannien begründet sich unter anderem auch darin, dass ein britischer Bürger aufgrund eines dubiosen Abkommens zwischen Großbritannien und den USA ausgeliefert werden soll. Unverändert kämpfen viele weiter für den UFO-Hacker, seine Anwälte beabsichtigen unter anderem einen weiteren Versuch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Ziel ist es, dass McKinnon sich vor einem britischen Gericht verantworten muss. Aktuell läuft übrigens auch noch die Aktion einer Autismus-Stiftung. Sie hat im August eine Petition gestartet, die beim Innenministerium oder Königshaus eingereicht werden soll: Papierflieger-Aktion für UFO-Hacker McKinnon

McKinnons Anhänger hoffen zudem weiterhin auf ein erfolgreiches Gnadengesuch bei US-Präsdident Barack Obama.

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Weise und richtige Worte: Olaf19
Ja, darfst Du! 81Onkelz
Olaf19 Achilles1 „Ich verstehe was du meinst, aber er hat ja Rechner der USA und nicht der Briten...“
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Gilt hier das Recht von wo aus der Angriff erfolgte oder wo der Rechner stand gegen den der Angriff geführt wurde.

Ganz klar: von wo aus der Angriff erfolgte. Alles andere wäre ja noch schöner.

Der Vergleich mit Polanski ist nicht zutreffend - der hat in den USA eine Tat begangen, die nach amerikanischem Recht eine Straftat ist. Da passt es schon, dass die Schweiz ihn ausliefert, zumal er ja kein Schweizer Staatsbürger ist.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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