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Olaf19 Aragorn75 „Schön, hoffentlich versuchen das noch 1000ende ander, dann wird es ein...“
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Abwarten und Tee trinken - noch ist das letzte Wort nicht gesprochen:

Das Urteil, das erst jetzt veröffentlicht wurde, fällte das Gericht in
einem zivilrechtlichen Prozess. Der Vorwurf der Beihilfe zum
Betrug sei jedoch ein strafrechtlicher Vorwurf, so der Sprecher.

...und das könnte noch richtig teuer werden!

An Frau Günthers Stelle ich einmal davor Angst sowie außerdem vor der Aussicht, mittelfristig die Zulassung als Anwältin zu verlieren. Solche Anwürfe sind schließlich ganz starker Tobak, da geht es um weit mehr als nur um das persönliche Renommèe.

CU
Olaf