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News: Contra Nepp

Stasi 2.0 - Erster Provider zensiert härter als verlangt

neanderix / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist soweit - Vodafone implementiert als erster deutscher Provider nicht nur die vom Zensursulagesetz geforderten Stoppschilder; Vodafone verhindert auch ein allzu einfaches umgehen dieser Sperren durch ausweichen auf freie DNS-Server.

dazu wird jedwede Kommunikation über Port 53 abgefangen und auf die eigenen DNS umgeleitet - und nicht nur das: die Pakete werden verfälscht, die Header geändert.

Aber lest selbst:

So umgeht man DNS-Portblockaden

Bin gespannt, wie lange wir uns hier noch so unterhalten können, wie jetzt.
Allzulange wird es wohl jedenfalls nicht mehr sein.

Volker,
der im übrigen davon ausgeht, dass die Bundestagswahl 2009 die letzte gewesen ist...

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Tuxus Crazy Eye „ah ha, und wie bindend ist das? das angemessene zeit, kann nämlich auch 5...“
Optionen

Alle Gesetze werden so "schwammig" formuliert, weil man nie voraussagen kann, was "angemessen" in jedem einzelnen Fall bedeutet. Das ist Absicht und muss so gemacht werden. Wie fett sollte ein Gesetz werden, wenn es konkrete Fälle auflistet. Das geht also nicht.

Oft steht in einem Gesetz noch der Zusatz: Das Nähere "regelt" eine Verordnung. Diese werden von den zuständigen Ministerien erlassen und konkretisieren die Gesetze. Das macht man so, weil Verordnungen sich auf konkrete Fälle beziehen und schneller Erlassen werden können, aber dem Gesetz keinesfalls widersprechen dürfen.

Was letztlich "angemessen" bedeutet, dafür sind die Gerichte zuständig. Es ist immer so, dass Gesetze zu interpretieren sind.

Es kann also tatsächlich bedeuten, dass angemessen nur 5 Minuten bedeutet, z.B. dann, wenn der Server unerreichbar in einem ausländischen Inselstaat ohne geordnete Behördenstrukturen liegt und man keine Handhabe hat, dagegen vorzugehen. Inländisch gesehen, wäre das nun wieder nicht "angemessen".

Eines macht daran nur stutzig:
Warum sollte es vor dem Gesetz nicht möglich gewesen sein, Server zu beschlagnahmen, die illegale Inhalte verbreiten. Ich denke, das war vorher auch schon möglich. Und somit kann das Gesetz nur ausländische Seiten per Stoppschild "sperren".
Und damit bringt das Gesetz rein gar nichts, denn wer diese Seiten ansurft, sich Dinge runterlädt, durfte man doch sicher auch vorher schon protokollieren und entsprechend ahnden, oder etwa nicht?

Grüße, tuxus

Woodofon Systemcrasher