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Anwaltskosten bei "Abofallen-Prozessen"

gelöscht_84526 / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal ein erfreuliches Urteil: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1317.html

Auszug aus dem Text: Wer sich bisher mit anwaltlicher Hilfe gegen eine unberechtigte Forderung von Betreibern einer Abofalle im Internet zu Wehr gesetzt hat, musste die eigenen Anwaltskosten im Regelfall auch dann selbst zahlen, wenn die Forderung der Abofallen-Betreiber nicht rechtmäßig war.

Allen Opfern von Abofallen im Internet dürfte nun ein kürzliche verkündetes Urteil des Amtsgericht Karlsruhe neue Hoffnung geben, in Zukunft die zur Abwehr der ungerechtfertigten Forderung anfallenden Abmahnkosten in Form von Schadensersatz erstattet zu bekommen.

Was war passiert?

Ein Internet-Nutzer wurde Opfer einer „Geburtstags-Archiv“-Abofalle und setzte sich in der Folge mit anwaltlicher Hilfe gegen die von der Rechtsanwältin Katja Günther geltend gemachten Forderung zur Wehr. Nachdem ein Gericht die Nichtigkeit der Forderung bestätigt hatte, verklagte der Internet-Nutzer nunmehr die Anwältin auf Schadensersatz für die zur Abwehr der Forderung angefallenen Anwaltskosten. Zu Recht, wie das AG Karlsruhe nun feststellte. (Az. 9 C 93/09).


Der vollständige Text kann unter dem oben angegebenen Link nachgelesen werden.

Gruß
K.-H.

gelöscht_137978 Conqueror „Es dürfte wenige geben, die die die Anwaltskosten einklagen werden....“
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Es dürfte wenige geben, die die die Anwaltskosten einklagen werden....

leider

Wenn sich die Anwälte Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen, inclusive eigener Aufwendungen wie Schreibkram und Zeit, die man mit dem Anwalt verbringt, dann kommt da auch was zusammen.

Es dürfte dann dem Geschäftsmodell der Günther´s und Gravenreuth´s nicht mehr dienen einträglich sein, was auch gut so ist. Erst dann, wenn dieses Gsocks ihre Hütten verkaufen muss, wird´s ruhiger um das Thema Abzocke.