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News: 200 rechtswidrige Vertragsklauseln abgemahnt

Mobilfunk-Anbieter müssen ihre Verträge nachbessern

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Mobilfunkverträge enthalten in den Vertragsbedingungen oft bizarre Klauseln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat jetzt mehrere Mobilfunkanbietern erfolgreich abgemahnt.

Laut Pressemitteilung sind jetzt zahlreiche Mobilfunkanbieter dazu gezwungen, rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband entdeckte rund 200 Vertragsklauseln, die einer rechtlichen Bewertung nicht stand. halten. Darunter vor allem solche auf den Bereichen Kündigungsfristen und Datenschutz.

Als Beispiel für kundenfeindliches Verhalten, wird beispielsweise die Praxis bei Sperrungen und Kündigung eines Anschlusses genannt. Bei manchen Mobilfunkanbietern soll bereits ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro zu einer vollständigen Sperrung des Anschlusses führen. Eine beliebte Masche ist es auch, Bestandskunden alle Weile neue AGBs aufzudrücken. Wer die nicht akzeptiert, der fliegt raus, kriegt seinen Vertrag gekündigt.

Das von der Verbraucherzentrale erwirkte Gerichtsurteil legt den Mobilfunkanbieter jetzt strengere Regeln auf und zwingt sie, ihre AGBs nachzubessern, sie durchsichtiger und konkreter zu formulieren. Zudem müssen sie ihre Kunden künftig vorher über Kündigungen informieren oder ihnen bei Zahlungsverzug ordnungsgemäße Fristen setzen.

Auch Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, wurden abgemahnt: beispielsweise, dass Kundendaten nur dann zu Werbezwecken genutzt werden dürfen, wenn die Kunden dem zugestimmt haben.

Erfreulich: in der ersten Instanz haben die Richter nahezu alle vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierten Vertragsaspekte, für rechtswidrig erklärt. Dass ihre AGBs auf wackligen Beinen stehen, haben auch die Mobilfunkanbieter anscheinend schnell geschnallt. Bereits vorgerichtlich, haben sie für rund 100 beanstandete Klauseln eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Das Urteil dürfte auch auf andere Verträge als aus dem Mobilfunkbereich Auswirkungen haben. So fordern die Richter beispielsweise, dass Verbraucher im Fall einseitiger Vertragsänderungen künftig konkret erkennen können müssen, welche und wie viele Änderungen an einem Vertrag durchgeführt wurden.

Erfüllt ein Unternehmen diese Vorgabe nicht, dann sind die Vertragsänderungen ungültig.

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Ma_neva gelöscht_84526 „ So lange du brav deine Kfz-Steuern und die Versicherung bezahlst, zusätzlich...“
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Dazu kann ich mich leider nicht äußern. Ich hatte (noch nie) und habe kein Auto, also kann ich zu den dort anfallenden Kosten nix sagen. Jedoch das es ein verkehrssicheres zugelassenes Auto sein sollte ist mir schon klar :).
Nur auf dem Handy befand sich noch ein Guthaben von 4,30 €, also nicht im negativen Bereich.
Anders ausgedrückt könnte man auch sagen nur weil ein Gegenstand zu wenig Kosten verursacht, jedoch genutzt wird (eben durch angerufen werden) ist es abgeschaltet, der gekaufte Gegenstand wird dadurch wertlos. Ich kann mir das rechtlich einfach nicht erklären. Oder hat " so funktioniert Kapitalismus nun mal " auch hier Anwendung gefunden? Sollte das die "Antwort" zu allen Problemen sein?
Ich weiss das Recht haben nicht gleich Recht bekommen bedeutet, aber das ist mir hier doch grob überzogen.

Schönen Gruß
Manfred

P.S
Ich hab es gelesen :SCNR
und nun kenne ich die Bedeutung :).

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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