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News: Zweiter Schuss ins eigene Knie

Amazon gibt geklaute Ebooks zurück

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Richtig dumm ist es im Juli bei Amazon gelaufen. Besitzern des Ebook-Readers Kindle wurden Bücher gelöscht, für die sie gezahlt hatten. Die Löschung führte Amazon automatisch per "Fernsteuerung durch, weil es einen Streit zwischen Amazon und dem Rechteinhaber der Buchtitel gab. Kurioserweise handelte es sich bei den gelöschten Büchern unter anderem um George Orwells "1984" (siehe Amazon löscht George Orwell).

Der Löschung folgte selbsterklärend enorme Empörung der Kundschaft. Natürlich hat Amazon sich entschuldigt und versichert, den Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Aber: Wer will schon einen Ebook-Reader haben, bei dem gekaufte Bücher nach Lust und Laune des Verkäufers plötzlich verschwinden? Um das Image von Amazon zu polieren, reagierte Amazon Chef Jeff Bezos mit einer bitterlichen öffentlichen Entschuldigung.

Er räumte ein, dass Amazons Vorgehensweise dumm und gedankenlos war und gegen die Prinzipien des Unternehmens verstößt (siehe Amazon entschuldigt sich für Orwell-Affäre).

Noch dümmer und gedankenloser ist allerdings das, was Amazon jetzt gerade tut. Betroffenen Kunden wird laut New York Times angeboten, dass sie die gelöschten Bücher zurückkriegen. Alternativ können sie sich mit einem 30 Dollar Scheck entschädigen lassen.

Wer sich für die Aufhebung der Löschung der Bücher entscheidet kriegt nicht nur die Bücher, sondern auch die eigenen Notizen zurück. Und genau das ist der zweite Schuss ins eigene Knie. Kindle-Besitzer können sich Anmerkungen zu Büchern notieren und auch über diese Anmerkungen hat Amazon offensichtlich "ferngesteuert" voll Kontrolle. Anderenfalls ließen sich die mit den Ebooks gelöschten Bücher wohl kaum wieder zurückholen.

Michael Nickles meint: Damit sollte jetzt jedem Kindle-Besitzer beziehungweise Kaufinteressenten endgültig klar sein, auf was für ein "Big Brother"-Produkt er sich hier einlässt. Erfreulicherweise gibt es zunehmend bessere Alternativen zum Amazon-Ebook-Reader.

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jueki Redaktion „Amazon gibt geklaute Ebooks zurück“
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Seit längerer Zeit suche ich so etwas:
http://www.nickles.de/c/a3/537715724.htm
- und hatte eigentlich die Absicht, mir dieses Ebook zu kaufen.
Aaaaber:
Ehrlich gekaufte Ware ohne Wissen und Einverständnis des Käufers zurückgeholt (gelöscht)?
Verstehe ich nicht.
Ein Händler, dem ich vertraue, verkauft mir eine Ware.
Der Händler bemerkt, das er einem Hehler aufgesessen ist und holt, um möglichen Konesquenzen zu entgehen, ohne mein Wissen die Ware wireder aus meiner Wohnung? Hat vollen Zugriff auf mein Privateigentum?
Damit keine Mißverständnise aufkommen: Ich kaufe gern und immer wieder bei Amazon.
Aber freiwillig die private Version des Bundestrojaners ins Haus holen?
Da werde ich wohl darauf verzichten.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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