Hallo liebe User.
Wenn der Artikel hier im falschen Forum gelandet ist tut es mir leid und bitte um verzeihung.
Also.
Ich habe gestern Nacht (!) bei ebay ein iPhone für den Spottpreis von sage und schreibe 200€ erstanden.
Meine Angst ist nun das dahinter ein Betüger steckt.
Dafür spricht:
1. --> Sehr speerliche Artikelbeschreibung und Ausgestaltung
2. --> Sehr undeutliche Fotos
3. --> Hat bis jetzt (13:02 Uhr) keine Reaktion gezeigt
4. --> Genauso hat er bis jetzt auch nicht auf Anfragen reagiert (was aber nichts heißen muss da die Auktion ja noch nichtmal einen Tag vorbei ist)
5. --> Er hat nur eine einzige Bewertung
6. --> Es handelt sich um ein Luxusartikel
Gegen einen Betrug spricht:
1. --> Der Nutzer bietet als Zahlungsmöglichkeit PayPal an (die ich natürlich auch genutzt hab!!!) Argument weil: Welcher Betrüger bietet eine Möglichkeit den Betrug rückgängig zu machen?
2. --> Das Nutzerkonto des Verkäufers besteht länger als es für ein Betrügerkonto üblich ist.
Wer sich selbst ein Bild von der Auktion machen will:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320416029635&ssPageName=STRK:MEWNX:IT
Bitte keine Posts wie:
Hättest du dir nicht vorher Gedanken machen können?
Muss es denn ein iPhone sein?
etc.
Einfach eure Meinung und Erfahrungen dazu sagen.
Bei Neuigkeiten poste ich sofort.
Danke schonmal
Deckelsotore.
(Dieser Post dient nicht zu Aufhätzung gegen den eBay verkäufer sondern ledliglich mir um mir Sicherheit zu verschaffen und Erfahrungen zu sammeln. Danke)
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.586 Themen, 31.085 Beiträge
Natürlich wäre es dumm vom Verkäufer, derartig zu insistieren. Ein DHL-Paket verursacht nicht mehr Aufwand als ein Päckchen - sofern der Käufer bereit ist, die Differenz zu übernehmen,
Da Paypal einen Käuferschutz garantiert, müsste im Zweifel der Verkäufer schlüssig beweisen, dass er das Päckchen auch aufgegeben hat. Eine Päckchenquittung gilt nicht als schlüssiger Beweis. Die Postquittung kann zu irgendeinem Päckchen gehören.
Grüße Burhan
Da Paypal einen Käuferschutz garantiert, müsste im Zweifel der Verkäufer schlüssig beweisen, dass er das Päckchen auch aufgegeben hat. Eine Päckchenquittung gilt nicht als schlüssiger Beweis. Die Postquittung kann zu irgendeinem Päckchen gehören.
Grüße Burhan