Sehe ich ganz genau so. Das Lastschriftverfahren ist herrlich unbürokratisch für alle Beteiligten, und sollte jemand unberechtigt abbuchen, kann ich die Lastschrift im Nachhinein platzen lassen - falls man sich nicht anders einigen kann.
Mir ist nicht klar, was mit der bloßen Kenntnis meiner Konto-
Nummer für Mißbrauch getrieben werden könnte.
Ganz früher gab es Fälle - Eduard Zimmermann hatte vor vielen vielen Jahren in "Vorsicht Falle!" einmal davor gewarnt - ohne Einzugsermächtigung Geld abzubuchen und anonym auf ein österreichisches Nummernkonto im Kleinwalsertal zu leiten, was mit dem damaligen Sonderstatus dieser Region zu tun hatte: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinwalsertal#Zollausschlussgebiet
Ob ähnliche Tricksereien heutzutage noch möglich sind, kann ich nicht sagen. Aber etwas anderes würde mich stören: Wenn ich Online-Banking mache, benötige ich dazu 3 Zahlen, meine Kontonummer, meine BLZ und meine Online-Pin. Wer meine Bankverbindung hat, der hat bereits zwei Drittel der erforderlichen Daten, er braucht "nur noch" meine Online-Pin zu erraten. Deswegen ist mir wohler, wenn ich meine Bankdaten nicht zu sehr streue, also nur an Personen/Institutionen weitergebe, von denen ich auch wirklich Zahlungen zu erwarten habe oder die abbuchen sollen.
CU
Olaf