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News: Wichtiger Sieg gegen Internet-Abzocker

Katja Günther muss Schadensersatz blechen

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Aufgrund zahlreicher Print- und TV-Reportagen ist die Münchner Anwältin Katja Günther längst keine Unbekannte mehr. Laut Report des ZDF-Magazins WISO hat Katja Günther beispielsweise alleine für die Online Content LTD binnen drei Monaten rund 88.000 Rechnungen (in Worten: achtundachtzigtausend) verschickt.

Seit Oktober 2008 ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft nach bereits 300 eingegangenen Anzeigen gegen die Anwältin wegen Nötigung und Betrug (siehe Ermittlungen gegen Katja Günther). Im Mai 2009 wurde es auch der Stadtsparkasse München zu heiß.

Aufgrund von Hinweisen Betrogener hat die Sparkasse die Konten der Anwältin gekündigt um weiteren Missbrauch zu verhindern (siehe Katja Günthers Konten wurden dichtgemacht). Zuvor hatte unter anderem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung vor der Machenschaft der Anwältin gewarnt (siehe Abzocke im Internet wird brutaler).

Die Verbraucherschutzzentralen haben längst Richtlinien veröffentlicht, wie sich Betroffene gegen Internet-Abzockunternehmen wehren können. Einen ganz neuen Weg ging laut Heise.de jetzt ein Betrogener, der mit einer Inkasso-Forderung genötigt wurde. Der ließ die Zahlungsforderung von einem Anwalt zunächst für nichtig erklären. Anschließend reichte der Anwalt beim Amtgericht Karlsruhe Klage gegen Katja Günther ein und forderte Schadensersatz sowie Erstattung seiner Anwaltskosten.

Das Amtsgericht hat geurteilt, dass die Klage berechtigt ist. Katja Günther wurde dazu verdonnert, 46,41 Euro Anwaltsgebühren und 150 Euro für das Gerichtsverfahren zu blechen. Aus der Urteilsbegründung geht unter anderem hervor, dass das Gericht von Beihilfe zu einem versuchten Betrug ausgeht. Vertreten wurde Katja Günther von ihrem Kollegen Bernhard Syndikus, der in der "Szene" ebenfalls kein Unbekannter ist.

Aus dem Bericht auf Heise.de geht unter anderem hervor, dass Günther und Syndikus ein Urteil in der Sache unbedingt verhindern wollten. Syndikus hat den geforderten Betrag angeblich bereits vor der Urteilsverkündung überwiesen und das Gericht gebeten, die Sache für erledigt zu erklären. Vergeblich.

Michael Nickles meint: 196, 41 Euro. Diesen Betrag wird Günther natürlich aus der Portokasse bezahlen. Dennoch ist das ein entscheidendes Urteil, ein weiterer kleiner Schritt, dass es den Abzockern an den Kragen geht.

Betroffene sollten dem Beispiel folgen und Günther auf Schadensersatz verklagen. Wenn es viele tun, dann kann schnell ein Betrag zusammenkommen, bei dem die Portokasse nicht mehr ausreicht.

Im Mai 2000? Crusty_der_Clown
thx, vertippt. Michael Nickles
adimuc Redaktion „Katja Günther muss Schadensersatz blechen“
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Der Beitrag ist soweit in Ordnung. Falsch ist nur, dass es der Stadtsparkasse München 2009 im Mai 2009 zu viel geworden sei. Tatsache ist, dass bereits im September 2008 die Kontokündigung erfolgte. Leider hat das LG München I die Sparkasse gezwungen, das Konto bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter zu führen. Und diese Entscheidung fiel erst im Mai 2009.
Aber so geht es immer weiter: Jetzt versucht die Berliner Volksbank Katja Günther loszuwerden; aber auch hier sind es wieder Richter, die eine Kündigung verhindern oder zumindest verzögern, frei nach dem Motto, man würde ansonsten quasi ein Berufsverbot für die Rechtsanwältin aussprechen ...
Was für ein Unsinn! Andernfalls dürfte man einem Bankräuber auch nicht seine Waffe wegnehmen, weil das ja auch ein Berufsverbot wäre...