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News: Wahlkampf in Japan

Twittern und Bloggen gesetzlich verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

1.370 Japanern ist es aktuell gesetzlich verboten, sich im Internet zu äußeren. Grund: Sie sind Kandidaten für die anstehende Nationalwahl. Ein inzwischen 59 Jahre altes Gesetz verbietet es japanischen Kandidaten laut Bericht von "iworld.com, im Wahlkampf-Endspurt sich umfassend in Medien beziehungsweise mit Bild und Text öffentlich mitzuteilen.

Dinge wie Wahlkampf-Plakate auf Straßen sowie Flugblätter sind nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Gültigkeit dieser Einschränkungen wird auch für das Internet interpretiert. Konkret bleibt es den Kandidaten also nur, durch die Straßen zu ziehen und Menschen persönlich von ihren Ideen zu überzeugen.

Allen Kandidaten werden also die gleichen "kleinen" Rechte eingeräumt. Das soll sicherstellen, dass Kandidaten, die über mehr Kohle verfügen, keine besseren Chancen beim Wahlkampf haben.

Dennoch stößt das Verbot zum "Bloggen und Twittern" im Internet zunehmend auf Kritik. Gerade bei jungen Japanern ist das Wahlinteresse gering. Und ein Wahlkampf-Verbot im Internet fördert das Mitmachinteresse der digitalen Generation wohl kaum.

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140? Sind das nicht 160?! : PCM
kongking Michael Nickles „140 Zeichen reichen zum Lügen dicke aus.“
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Jepp. Ein "ICH LIEBE DICH" hat inklusive Leerzeichen exakt 14 Stellen.
Was man daraus machen kann und was mit einem gemacht wurde kann jeder nur halbwegs Erwachsene
abschätzen.

Gruß - Konking

kongking
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