Hallo...
Mein name ist Robin und ich habe ein großes problem...
Es geht um den Besagten Anwalt..
Denn ich habe mich vor langerzeit ( Irgentwann im januar ) ausversehen auf der seite 99downloads.de angemeldet.
Ich selbe bin noch Minderjährig ( 15 Jahre ). ich habe mich über 18 gemacht auf der seite um mich anzumelden. Ich weiß das ist falsch und habe es jetzt auch nicht mehr gemacht.
Es geht mir darum das ich Donnerstag 16.07.09 Eine Email von dem Rechtsanwalt bekommen habe. In dem steht
Sehr geehrte/r Herr/Frau Daw AWD,
im Rahmen der Inanspruchnahme von 99downloads.de unserer Mandantschaft konnten wir noch immer keinen Zahlungseingang verbuchen. Im Laufe des Mahnverfahrens haben wir versucht, Ihnen unter der angegeben Adresse ein fristbezogenes Schriftstück zukommen zu lassen.
Dieses Schreiben erhielten wir heute mit dem Vermerk "Unbekannt / Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in der offensichtlichen Absicht, den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren sowie den Forderungsgegner zu verschleiern. Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet. Entsprechende Veranlassungen werden von uns geprüft.
-------------------------------------------------
In der Anlage dieser Email finden Sie nochmals das vorgenannte Schreiben auf
unserem Briefpapier. Die Datei im PDF-Format können Sie im Acrobat Reader öffnen.
Der Anhang ist virenfrei.
-------------------------------------------------
Wir weisen Sie auf die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist hin. Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten sie ihre E-Mail bitte an RatenzahlungSchulze-Inkasso.de.
--
Mit freundlichen Grüßen
Sven Schulze
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
KanzleiSchulze-Inkasso.de
www.Schulze-Inkasso.de
.....................................
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze
[ Peutestraße 51-53 ]
[ 20539 Hamburg ]
Steuernummer: 22/18009/282
Servicehotline: +49 1805 44 51 00*
Servicefax: +49 1805 44 51 09*
* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)
Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger Land- und Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der übrigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.
So ich habe auf diese Email geantwortet und ihm gesagt das ich erst 15 bin usw... Darauf hin hat er mir geschrieben das ich nicht 15 sein kann den das ist von der seite Blah Blah nicht möglich sich minderjährig anzumelden ( hab ich aber .
Dann habe ich ihm wieder geantwortet und es kam ein Antwort das er mir zu Dem Inkasso verfahren nichts sagen darf.
Daraufhin fragte ich wieviel ich den bezahlen müsste und es kam Genau die Selbe Email zu mir.
Da habe ich mich gewundert und habe geschrieben das es nicht meine Frage war was er mir geanwortet hat.
Dann bekamm ich wieder eine Mail wo drin steht das ich
110,29 EUR bezahlen muss. Als ich ihn frage warum es den jetzt soviel ist kam die antwort die 60 € für die anmeldung habe ich nicht bezahlt dazu 36.00 EUR bearbeitungs Kosten und noch mal den rest der bis zu den 110.29 EUR fehlt für die Anwalts kosten.
So um zum Ende zu kommen ich möchte wissen ob ich das Geld bezahlen soll denn ich Möchte mein Eltern davon nichts erzählen...
Bitte um Positive Anwort.
MfG. Robin
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ich habe auf diese Email geantwortet und ihm gesagt das ich erst 15 bin usw
Das war nicht so clever. Ansonsten müssten die Dir sowieso erst mal beweisen, dass Du es warst, der sich dort angemeldet hat. Da hätte ja jeder x-beliebige zufällig Deine eMail-Adresse angeben können, oder?
Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs ergeben sich übrigens aus § 263 (1) StGB:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das "Problem" für den Anbieter dürfte der Nachweis sein, dass Du Dir durch die Anmeldung mit falschen Daten einen Vermögensvorteil verschaffen wolltest - schließlich gibt es alles, was dieser Anbieter verlinkt, gratis im Internet. Dem Anbieter ist somit auch kein Vermögensschaden entstanden, weil noch nicht mal seine Bandbreite genutzt wurde, um die Files herunterzuladen. Allenfalls könnte man einen abstrakten Vermögensschaden konstruieren der dadurch entsteht, dass dem Anbieter nun Gewinn entgangen ist, aber das Spiel wird kein Richter und kein Staatsanwalt mitspielen.
Das war nicht so clever. Ansonsten müssten die Dir sowieso erst mal beweisen, dass Du es warst, der sich dort angemeldet hat. Da hätte ja jeder x-beliebige zufällig Deine eMail-Adresse angeben können, oder?
Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs ergeben sich übrigens aus § 263 (1) StGB:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das "Problem" für den Anbieter dürfte der Nachweis sein, dass Du Dir durch die Anmeldung mit falschen Daten einen Vermögensvorteil verschaffen wolltest - schließlich gibt es alles, was dieser Anbieter verlinkt, gratis im Internet. Dem Anbieter ist somit auch kein Vermögensschaden entstanden, weil noch nicht mal seine Bandbreite genutzt wurde, um die Files herunterzuladen. Allenfalls könnte man einen abstrakten Vermögensschaden konstruieren der dadurch entsteht, dass dem Anbieter nun Gewinn entgangen ist, aber das Spiel wird kein Richter und kein Staatsanwalt mitspielen.