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News: Contra Nepp

USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz

Markus Klümper / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich habe ein sehr ärgerliches Problem. Ich habe schon etliche USB-Festplatten in Gebrauch gehabt, quer durch alle Preislagen. Probleme gab es eigentlich nie, und nun verreckt mir ausgerechnet der Controller meiner Freecom-Platte. Die einzige die noch teurer war als meine Trekstor (die 100% läuft!!!).

Nun habe ich die SATA-Platte herausgebaut um an meine Daten zu kommen, was auch problemlos gelang. Dabei habe ich bewußt ein Garantiesiegel zerstört, da mir die Daten wesentlich wichtiger waren. Nun habe ich ja noch Gewährleistung auf das Teil, die mir natürlich verweigert wird. Ich habe allerdings argumentiert, daß ich selbst. Servicetechniker bin und eindeutig qualifiziert bin, zur Datenrettung ein solches Gehäuse zu zerlegen. Ist zwar meine eigene, aber es könnte ja auch die Platte eines Kunden sein, die ggf. nicht durch die Gegend geschickt werden soll. Ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.

Ergebnis: Arroganter und unfreundlicher Supporter erklärt mir, Ersatzteile gäbe es nicht, nachdem ich auch nachgefragt hab ob ich auch ohne Garantie die nötigen Teile bekommen könne.

Nun meine Frage: Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Kann bei einer USB-Festplatte die Gewährleistung verweigert werden, wenn entsprechende Siegel zerbrochen sind? Afaik gab es doch immer mal wieder Gerichtsurteile, die dem Kunden rechtgaben, wenn sie ihr Gerät zwar geöffnet hatten, aber nichts beschädigt hatten, sowie andere Urteile, die solche Versiegelungen entkräftet hatten, wenn es sich um Geräte handelt, an denen der geschickte Kunde selbst was tauschen kann. Das trifft ja nun nicht nur bei kompletten PCs zu, sondern meiner Meinung nach auch auf USB-Gehäuse.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kennt jemand da entsprechende Urteile? Gibts in diesen Punkten noch Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie? Letztere darf der Hersteller ja nach Belieben selber bestimmen, aber Gewährleistung würde mir schon genügen. Dann muß eben der Großhändler dran glauben!

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Mal nen Anwalt fragen. peterson
Markus Klümper luttyy „Ich sehe das auch als eine Einheit. Ich hatte letztens so eine Billigfestplatte...“
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Hi lutty,

darauf wird es auch hinauslaufen. Dummerweise habe ich mich in das Design der Freecom-Gehäuse verliebt und hätte gerne wieder so eine. Nun kommt allerdings alles zusammen:

1.) sollte ich mir nicht so sehr über das Design Gedanken machen - das ist mir schon klar...

2.) Kann Freecom keine 3,5" USB-PLatten in einfacher Ausführung liefern. Wurde mir zumindest gesagt.

3.) Würde ich mir aus Prinzip schon Nix mehr von einer Firma kaufen die mich oder meine Kunden so behandelt.

4.) Ärgert es mich dass überhaupt keine Ersatzteile verfügbar sind. Das ist für mich erheblicher als das Gefuckel mit der Garantie. Mir geht es da auch echt nicht um das Geld. Ist auch ungeschickt. Die haben mit Sicherheit die eine oder andere Platte von Kunden die Kunden wo die Platte selbst hinüber ist oder das Netzteil oder was auch immer. Ergo haben die sicher was zum Schlachten. Oft genug machen Firmen das auch und haben sehr zufriedene Kunden. Das ist auch einfacher als sich mit erbosten Kunden herumuschlagen.

Fairerweise muß ich noch ergänzen das Freecom mir einen Preisnachlass auf ein anderes Produkt eingeräumt hat. Dummerweise können die mir nur noch NAS-Produkte in ähnlichem Design liefern. An sich schlecht, aber die 100MBit-Kisten haben unterirdische Kritiken bekommen, und die mit GBIT-Ethernet wurden aus dem Sortiment gestrichen. Der Preisnachlass war eh indiskutabel.

5.) Werde ich mir mal das Raidsonic-Programm zur Brust nehmen. Ich wollte mir eh noch so sein Raid-System von denen zulegen.

Macht das Sinn bei vorhandenem Server ein NAS zu nehmen oder ist eine USB- oder Firewire-Lösung am Server genauso tauglich? Hab früher mal ein einfaches USB-System beim Kunden verbaut und fand das Teil echt klasse...

Vielleicht so ... rill
Meinung zum Recht Tuxus