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muss ich zahlen???
Sehr geehrte/r Wilfried Schäfer,
sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?
Sie habe auf unsere Zahlungsaufforderung (Forderung des Gläubigers: media intense GmbH Zugang zu Win-Loads.net (12 Monate)) nicht reagiert und die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist ohne Nachricht verstreichen lassen.
Wir geben Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, die offene Forderung zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens weitere Kosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.
Wir weisen Sie im Übrigen auf unsere Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien hin; bei Nichtzahlung kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst werden. Dies kann sogar zur Kündigung bestehender Bankverbindungen oder Verträge mit Mobilfunkprovidern führen bzw. diese empfindlich stören.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 172,21 Euro innerhalb der nächsten drei Tage auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Kristina Straßburg:
Rechtsanwaltskanzlei K. Strassburg, Postbank, Konto-Nr.: 10463604, BLZ 50010060
unter Angabe des Aktenzeichens: 709880161 einzuzahlen.
Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz) überweisen benötigt Ihre Bank noch folgende Angaben: IBAN: DE79500100600010463604, Swift (BIC) PBNKDEFF
Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein die Forderung komplett zu tilgen, können wir Ihnen sicherlich mit einer Ratenzahlung weiterhelfen (siehe unten).
Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung RG W198362 Zugang zu Win-Loads.net (12 Monate): 96,00 Euro + Mahnkosten: 7,50 Euro + Lastschriftkosten: 0,00 Euro + Inkassokosten: 68,71 Euro = Gesamtforderung: 172,21 Euro.
----Zahlungen sind nur an die Proinkasso GmbH möglich----
---------------------------------------------------------------------------
- Bitte schicken Sie diese Vereinbarung per Brief oder Telefax an 06181-90601028 -
Postanschrift:
Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D- 63457 Hanau
Ratenzahlungsvereinbarung (ohne Mehrkosten)
Hiermit erkenne ich die oben genannte Forderung in vollem Umfang an. Da ich den Betrag nicht einer Summe ausgleichen kann, möchte ich in monatlichen Raten zahlen. Ich werde sofort die erste Rate überweisen:
Aktenzeichen: 709880161
Anzahl der Raten (max 6 Raten):
1. Rate am (zum 1. oder 15. eines Monats):
Ihre Telefonnummer (bei Rückfragen):
............ ...................
Datum Ihre Unterschrift
Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.
Bei Fragen können Sie uns werktags zwischen 09:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr unter 0180-5090516 (0,14 Euro/min) telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Proinkasso Team
Proinkasso GmbH
Rodenbacher Chaussee 6
D-63457 Hanau
Bekannt durch Rundfunk und TV
Zugelassenes Inkasso-Unternehmen nach Art.1 § 1 Abs. 2 des RBerG
Proinkasso GmbH/Rodenbacher Chaussee 6/D-63457 Hanau/HR Hanau HRB 7142 /Geschäftsführer: Stefan Straßburg/Amtsgericht Hanau HRB 7142, Steuernr.: 44 241 40101
Haftungsausschluss
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Bitte mailt mir zurück bin unsicher geworden
mfg
larry
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
solche Texte in einer Mahnung können als Nötigung angesehen werden
Nein - zumindest nicht, solange nicht gerichtlich geklärt ist, dass die Forderung nicht besteht.
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Nein - zumindest nicht, solange nicht gerichtlich geklärt ist, dass die Forderung nicht besteht.
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.