Hallo,
die Rechtslage ist grds. unterschiedlich.
So war zu dem ersten Vorfall darüber zu lesen, daß in Taiwan in der Tat mit Abgabe einer Internetbestellung ein Vertrag geschlossen wird.
Die deutsche Rechtslage sieht allerdings in einem Internetshop (wie auch den Waren im Regal eines realen Shops) lediglich ein invitatio ad offerendum, also die Aufforderung des Ladeninhabers an den Kunden, die Ware an die Kasse zu bringen und dort liegt dann erst ein Angebot vor, wenn die Kassiererin sagt "das Brot kostet 2 EUR". Ich kann das Angebot dann annehmen oder nicht.
Somit kann etwas derartiges in D´land - leider - nicht so schnell passieren. ;-)
Aber wenn, dann würde ich mir direkt ein paar Displays und Notebooks bestellen... und hoffen, daß die ebenfalls regelmäßig verwendete Klausel "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" nirgends steht. :-)
Gruß,
Dirk