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News: Müssen und doch nicht dürfen

Juristen wollen Blogger in den Wahnsinn treiben

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Stefan Niggemeier steckt in der Klemme. Er wurde gerichtlich dazu gezwungen, die Kommentare von Lesern seines Blogs zu überwachen. Jetzt droht ihm der Berliner Datenschutzbeauftragte mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro, falls er das weiterhin tut. Hintergrund des Wahnsinns ist eine Geschichte von 2007.

Niggemeier hat sich damals in seinem Blog kritisch über die Geschäftspraktiken einer Call-In-Fernsehsendung geäußert. Sonntagmorgens um 3.37 Uhr wurde dieser Blog-Beitrag von einem Leser mit einem abmahnbaren Beitrag kommentiert. Niggermeier entdeckte diesen kritischen Kommentar Sonntagvormittag und löschte ihn um 11.06 Uhr. Das war leider nicht schnell genug. Die Betreiber der kritisierten Call-In-TV-Sendung hatten den Beitrag bereits gelesen und eine Abmahnung in die Wege geleitet.

Das "berüchtigte" Hamburger Landgericht stimmte der Abmahnung schließlich zu und lieferte eine bizarre Urteilsbegründung: wenn ein Blogger einen "heiklen" Artikel veröffentlicht, dann muss er davon ausgehen, dass dieser zu "heiklen" Kommentaren provozieren. Drum hätte er alle Kommentare vor deren Freigabe auf der Seite manuell überprüfen müssen. Ein derartiger manueller Check von Leserkommentaren ist natürlich so gut wie unmöglich - beziehungsweise bedeuten derlei "Kommunikationsverzögerungen" den Tod für ein interaktives Webangebot.

Die Betreiber der Call-In-TV-Sendung haben ihren Forderungen gegen Niggemeier damals übrigens zurückgezogen: die "Bestrafung" mit unangenehmer Publicity war ihnen dann wohl doch zu groß. Aufgrund der "Unmöglichkeit" lehnte Niggemeier das manuelle Vorabkontrollieren von Leserkommentaren ab, zeigte sich aber Kooperativ, was die Überwachung der Kommentare anbelangt.

Um im Fall einer Abmahnung auf den Verfasser verweisen zu können, speichert Niggemeier unter anderem die IP-Adresse der Kommentarverfasser. Das Speichern der IP-Adresse hält der Blogger auch für unverzichtbar, um permanente hartnäckige Störenfriede "wegfiltern" zu können. Genau mit dieser "Datenspeicherung" ist der Berliner Datenschutzbeauftragte nicht einverstanden.

Niggemeier soll die Kommentare gefälligst manuell prüfen, wie damals vom Hamburger Landgericht gefordert. Zumindest gab man Niggemeier eine "Alternative": er muss bei jedem Kommentarfeld ausdrücklich drauf hinweisen, dass die IP-Adresse gespeichert wird. Das tut er jetzt notgedrungen.

Natürlich hat Niggemeier den ganzen Wahnsinn ausführlich dokumentiert: Schöner Kommentieren mit Datenschutz.

Geltendes Recht.... jonnyswiss
Gleiches Recht für alle? Olaf19
Olaf19 InvisibleBot „ Wenn ein Landgericht ein heikles Urteil fällt, muss es davon ausgehen, dass es...“
Optionen

Ist das denn wirklich so, dass man sich das "frei aussuchen" kann? Ist nicht immer das Gericht "vor Ort" zuständig? Abgesehen davon ist ein Landgericht ohnehin eine höhere Instanz, zunächst einmal sollte alles vor das - lokale! - Amtsgericht gehen.

Klar, Geschäftsleute können in ihre AGB hineinschreiben, "Gerichtsstand ist Hamburg", aber selbst das ist nur dann relevant, wenn sie mit einem anderen Kaufmann einen Rechtsstreit führen. Bei privaten Endverbrauchern ist der Gerichtsstsand immer dessen Wohnort.

CU
Olaf

Mitstörerhaftung Olaf19