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News: Umstrittenes Gesetz verabschiedet

Frankreich: Angst vor dem dritten Mal

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Raubkopierer beziehungsweise Tauschbörsen-Nutzer in Frankreich wird es jetzt hart. Die französische Nationalversammlung hat ein neues - lang diskutiertes und umstrittenes - Gesetz verabschiedet. Wer dreimal beim Upload oder Download illegaler Dateien erwischt wird, gilt als hartnäckiger Urheberrechtsverletzer und kriegt die Internet-Leitung gekappt.

Die Sperrung soll bis zu ein Jahr lang dauern. Trotz heftiger Kritik haben 296 Abgeordnete für das Gesetz gestimmt, nur 233 waren dagegen. Verrückterweise war das nicht die erste Abstimmung in dieser Sache. Bereits Anfang April gab es diesbezüglich bereits eine Nationalversammlung, bei der das Gesetz mit 21 zu 15 Stimmen abgelehnt wurde.

Da die Abstimmung zeitlich einen Tag vor Beginn der Parlamentsferien stattfand, waren die meisten Abgeordneten abwesend. Staatspräsident Nicolas Sarkozy drängte aus diesem Grund auf erneute Abstimmung um das Gesetz durchzuboxen.

Zur Überwachung des Internet wird in Frankreich eine eigene Behörde namens "Hadopi" (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) geschaffen. Sie soll illegale Downloads verfolgen, unter anderem diesbezüglichen Hinweisen von Rechteinhabern nachgehen. Wer erwischt wird kriegt bei den ersten beiden Vorfällen erstmal eine Warnung per Email. Nach dem dritten Mal folgt dann die Sperrung des Internetzugangs.

Die kann nach Ermessen der Behörde zwei Monate bis ein Jahr dauern. Während die Medienindustrie die Sektkorken knallen lässt, sorgt die neue französische Regelung im EU-Parlament für Bedenklichkeit, denn jeder soll generell das Recht zur Internetnutzung haben.

Heftig kritisiert wird zudem, dass die Internetsperrungen ohne Gerichtsbeschluss vollstreckt werden können. Markant ist schließlich noch, dass Verträge mit Internet-Anbietern auch im Fall einer Sperrung bestehen bleiben und weiterhin gezahlt werden muss.

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Synthetic_codes Olaf19 „Wie will man eigentlich sicherstellen, dass ein Internetnutzer, dem man die...“
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Hi Olaf, das lässt sich natürlich nicht sicherstellen.

Ich meine, herrgott, ich habe kein DSL, und nen DSL Anschluss wirst du dann sicher in FR nicht mehr bekommen, aber hier in D zb kannst du dann einfach in den ALDI rennen und dir ne Sim-karte holen. Wem 24ct/mb nicht schmecken der geht zu Tchibo, wo man für 20 € die prepaid flatrate kriegt. Beide anbieter überprüfen die auf der Website zur registrierung verlangten daten nichtmal auf Existenz der personen. Zumindest sind meine ALDI als auch meine Tchibo simkarte auf Max Mustermann im Kanzleramt registriert. Hat auch nie jemand nachgefragt.

Ich denke mal das sowas in FR ebenfalls möglich ist. Viel fragwürdiger finde ich allerdings, dass bei diesem Gesetzesentwurf nicht lang untersucht wird. Da WPA2 derzeit kein hindernis mehr darstellt, kann man davon ausgehen, dass sich in Frankreich VW Busse mit Richtantennen in zukunft recht gut verkaufen lassen.

Eine Frage die sich mir dann noch stellt... Was passiert mit Firmen, deren Internet anschluss zum laden genutzt wird? Darf die Firma XY dann plötzlich nicht mehr ins Internet, weil der Kleine Jacque aus der kundenbetreuung langeweile hat und pornos bei emule läd?

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