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News: Neue Themen werden einfach gelöscht

Stasi 2.0 kastriert Diskussions-Forum zur Internet-Zensur

Redaktion / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Die aktuelle Online-Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten (siehe Auf der Hauptseite der Petition teilen die Betreiber die Änderung oben rechts in einem Kasten mit. Das Interesse am Forum scheint enorm zu sein und dessen Moderatoren verhalten sich zunehmend "merkwürdig", was beispielsweise deren Hinweis Mit der Bitte um Beachtung! deutlich wird.

Dort wird unter anderem das hier mitgeteilt:

"…wir freuen uns außerordentlich über die rege Beteiligung an unseren Diskussionsforen."

"Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bewegen, die in der Öffentlichkeit besondere Beachtung findet."

"Das Moderatoren-Team hat zudem beschlossen, keine weiteren Themen in diesem Forum zuzulassen. Diese Maßnahme dient dazu, das Forum nicht noch unübersichtlicher werden zu lassen. Neu eröffnete Themen werden daher nicht mehr nur geschlossen, sondern gelöscht."

"Für den Fall, dass weiterhin gegen die Richtlinie verstoßen wird, sehen wir uns gezwungen, das Forum vorzeitig zu schließen."

Abgesehen von diesen "Richtlinien" ist Diskutieren im Forum des Bundestags ohnehin recht schwierig: es ist verboten, Links auf externe Webseiten zu setzen, die beispielsweise Hintergründe zu einem Thema liefern. Aktuell gibt es im Forum gerade mal rund 30 Themen und wie im Hinweis oben zu sehen, sind neue Themen nicht mehr zugelassen.

Im Forum häufen sich aktuell Beschwerden von Teilnehmern, dass Beiträge ohne Begründung gelöscht werden (siehe beispielsweise hier).

Max Payne Synthetic_codes „jo aber kommentarlos löschen oder zensieren halte ich für gefährlich......“
Optionen
aber das GG erlaubt mir ausdrücklich meine meinung frei zum besten zu geben.

Erstens hat der Art. 5 GG auch noch einen 2. Absatz:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Zweitens ist das Grundgesetz kein Gesetz, aus dem sich direkt irgendwelche Rechtsansprüche ableiten lassen, sondern das GG bindet letztendlich die staatlichen Gewalten, z.B. den Gesetzgeber.