Hallo !
Ich habe Bei Ebay ein Enduro versteigert und in der Artikelbeschreibung dei Worte "wie neu " benutzt!
Als der Käufer die KArre abholen wollte kam er nicht und vertröstete mich auf den nöchsten Tag, da ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht zu HAuse war erklrten sich meine Eltern bereit die Übergabe zu übernehmen !
Als der Käufer dann am darauffolgendem Tag kam und sich das Mockick ansah meinte er nur das dies ncht wie neu sei da en Cromteilen Flugrost sei und diverse Teile fehlen würden , somit der Artikel nicht der Beschreibung entspräche und er es nicht mitnehmen würde !
Anschließend hat er mir angeboten das MOckick für den halben Preis mitzunehmen, als ich dies verneinte drohte er mir er würde diesen Vorfall Ebay melden ud sich seinen Umkosten über einen Rechtsanwalt wiederholen.(ca.70 Euro Spritkosten sowie ein gemieteter Anhänger )
Er hat Fotots ohne Erlaubnis vom zustandt der Karre gemacht !
Jetzt meine Frage kann er über einen Rechtsanwalt seine Aufwand geltend machen und ?
Ich weiß nicht wie ich mich verhalen soll ?
Über schnelle Antworten wäre ich sehr glücklich !
MFG Odin86
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Pauschal kann man nix zu diesem Vorfall sagen.
Man müsste erstmal den Auktionstext mit Bildern sehen um sich ein Bild von deinem Angebot zu machen.
Wen du "wie neu" geschrieben hast und auf die Mängel hingewiesen hast, evtl. auch mit Bild, dann sollte es nicht so wild werden.
Wenn aber "wie neu" steht und es sind wirklich Mängel, die die Aussage auf "wie neu" widersprechen und du diese nicht bekannt gegeben hast, würde ich die Chancen des Käufers höher einschätzen bzw. ganz vorsichtig von "Betrugversuch" deinerseits sprechen!
Immerhin hatte er Kosten, die ich auch nicht so auf mir sitzen lassen würde, wenn ich der Meinung wäre, das das Angebot falsch präsentiert wurde.
Würde mal "Abwarten und Tee trinken" und wenn er mit nem Anwalt kommt, geh auch direkt zu einem.