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News: Links reichen für Hausdurchsuchung aus

Stasi 2.0 leitet Ende der Grundrechte ein

Redaktion / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

In Deutschland wird sie gerade durchgeboxt, in anderen Ländern gibt es sie bereits: Internetzensur. Für viel Aufregung sorgt seit einiger Zeit die "Zensurliste" aus Dänemark. Darin sind alle Internetseiten aufgelistet, die gefiltert werden. Generell soll es dabei nur um Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gehen.

Allerdings wurde die "geheime" Liste gehackt und auf zig Seiten im Internet veröffentlicht. Aus vielen Berichten geht hervor, dass nur ein Bruchteil der Links dieser Liste, tatsächlich zu Seiten mit "kinderpornografischen" Inhalten führt. Die meisten davon sind angeblich ehr nur "normale" Pornoseiten. Allerdings sind auch verbotene Seiten dabei. Zig News-Seiten und Blogs haben über den Vorfall bericht und in zig Fällen gab es auch Links zu Seiten auf denen die Zensurliste einzusehen war.

Im Februar veranlasste das Amtsgericht Pforzheim die Durchsuchung der Räume eines Blog-Betreibers und die Beschlagnahmung dessen Datenträger und EDV-Ausstattung. Der Blogger hatte in einem Bericht auf einen ANDEREN Blog verlinkt, in dem sich ein Link auf die dänische Zensurliste befand.

Der Durchsuchungs-Beschluss des Amtgerichts kann hier als PDF abgerufen werden. In der Begründung zur Durchsuchung schreibt das Amtgericht unter anderem das hier:

"Da davon auszugehen ist, dass sich der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalts zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornografisches Material zumindest im Cache seines Computers gespeichert hat."

Aufgrund einer Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung musste jetzt das Landgericht Karlsruhe entscheiden, ob diese rechtsmäßig war: die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Wer auf einer Webseite einen Link zu einer anderen Seite mit "illegalem Link" setzt, macht sich aus Sicht der Richter also strafbar. Im aktuellen Fall hat das Gericht laut Heise.de unter anderem aufgeführt, dass der betroffene Blogger seit 1994 bereits dreimal wegen Besitzes und Verbreitung verbotenen Materials verurteilt worden war.

Michael Nickles meint: Ich habe in der News auf weitere Links zu den Quellen verzichtet. Denn: diese Links führen zu Seiten mit Links, die wiederum zu Seiten mit weiteren Links führen, durch die sich dann vermutlich Seiten mit Links finden, die direkt zu Seiten führen, in denen die dänische Zensurliste zu finden ist.

Ein klarer Sieg für die Stasi 2.0. Ab sofort kann JEDER der im Internet etwas veröffentlicht jederzeit "plattgemacht" werden. Im blödesten Fall hat jemand ja eine Suchmaschine wie Google in seiner Favoriten-Liste gespeichert und sich dadurch ein Instrument bereitgestellt, mit dem sich die "dänische Zensurliste" finden lässt.

Wahrscheinlich holt mich die Stasi 2.0 morgen ab, weil ich hier den Tipp gegeben hab, dass sich Zensurlisten mit einer Suchmaschine leicht finden lassen.

Der Anfang vom Ende des Artikel 5 des Grundgesetzes hat begonnen. Darin heißt es:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Fake23 Chaos3 „Nein, eben nicht. Wir befinden uns im schleichenden Übergang zum totalen...“
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