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Erfassungsbereich mobiler Blitzer

Franzel3 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich in diesem Forum mit meinem Problem richtig bin, aber ähnliches wurde hier offensichtlich schon einmal diskutiert. Vielleicht kann mir also jemand helfen?!

Sachverhalt: Auf einer viel befahrenen Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erfolgt eine Geschwindigkeitsmessung durch einen mobilen Blitzer in einem am Straßenrand geparkten PKW. Die Straße ist zweispurig. Im fließenden Feierabendverkehr fahren die Fahrzeuge relativ dicht hinter- und nebeneinander. Ich fahre auf der rechten Spur, sicherlich etwas schneller "als die Polizei erlaubt". Neben mir auf der linken Spur fährt ein weiteres Fahrzeug mit der gleichen Geschwindigkeit, vielleicht noch einen Tacken schneller. Und dann... klar, ich hab gepennt... dieses herrlich rote Blitzlicht von rechts vorne. Sofort hellwach frage ich mich natürlich, ob die eine Aufnahme von mir mit meinem grenzdebilen Feierabendlächeln gemacht haben. Was mich also nun interessiert ist folgendes:

1. Werden beide Fahrzeuge auf einem Foto erfasst und entsprechend zur Kasse gebeten oder ist wahlweise nur der rechte oder linke Fahrstreifen im Visier der Verkehrsüberwachung?
2. Da es nur einmal geblitzt hat, kann ich davon ausgehen, dass es nur meinen seitlichen Vordermann erwischt hat, da er näher am Blitzer war? Oder auch... wie schnell können die hintereinander blitzen?
3. Aus Frage 2 resultierend: Wie groß ist in etwa die Distanz zwischen Blitzer und geblitztem Objekt? Da alle in etwa gleich (zu) schnell fuhren war vielleicht sogar mein unmittelbarer, direkter Vordermann gemeint und nicht ich mit meinem seitlichen Raserpartner.
4. 50 km/h waren erlaubt, ab wann löst der Blitzer in der Regel aus?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

Franzel

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gelöscht_23570 Franzel3 „Erfassungsbereich mobiler Blitzer“
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Siehs mal logisch:

Du bekommst ein Bild, auf dem zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren.

Kannst Du anhand des Bildes feststellen, welches der beiden Autos schneller fährt? Der Sachbearbeiter kann es genausowenig. Da aber die Geschwindigkeitsüberschreitung eindeutig zugeordnet werden muß, hatte ihr wohl beide Glück.

Ein Beispiel:

http://www.auto-motor-und-sport.de/vergleichstest/artikel/dacia-logan-mcv-vs-skoda-roomster-ost-pakete-2-751764.html


Gruß Alois

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