Am 7. März kassierte die PC-Welt eine Rüge vom Presserat (siehe PC-Welt wegen Hacker-Tools am Pranger. Der kritisierte, dass die PC-Welt einen Fachartikel mit dem Titel "Verbotene Hacker-Tools - Die 15 illegalsten Programme" veröffentlich hat. Der Artikel erschien in der Print-Ausgabe der PC-Welt und auch auf deren Webseite.
Seit Einführung des "Hackerparagraphen" ist es in Deutschland verboten, Beihilfe zum Ausspähen von Daten zu leisten - dazu zähen generell auch sogenannte "Hackertools". Diese Tools sind allerdings auch nötig um die Sicherheit eines Systems zu prüfen, es gibt keine klare Grenze, wann ein Tool ein Hacker-Tool ist. Um eine rechtliche Klärung der Problematik zu bewirken, hat der ix-Chefredakteur im Dezember 2008 Selbstanzeige erstattet.
Die ix hatte eine Sonderheft zum Thema "Sicherheit" veröffentlicht und auf dessen Heft-CDs befanden sich auch "Diagnose-Tools", die als "Hacker-Tools" missbraucht werden können. Kurz nach der Rüge der PC-Welt gab es vergangene Woche eine Entscheidung in der Sache (siehe Ermittlungsverfahren gegen ix-Chefredakteur eingestellt).
Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens ab. Begründung: die "Hacker-Tools" wurden von der ix lediglich zum Zweck der Systemsicherheits-Optimierung bereitgestellt. Unter diesem Aspekt, stellt die Verbreitung der Tools keine Straftat im Sinne des § 202c dar. Aus Sicht der Richter kann jemand der "Sicherheits-Tools" verbreitet oder bekannt macht, nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jemand diese Tools als "Hackertools" missbraucht.
Die Entscheidung in Hannover scheint auch der PC-Welt aktuell herzlich willkommen zu sein. Die hat jetzt das Thema Verbotene Tools - Diese Hacker-Tools sind illegal! der Rüge zum Trotz, erneut auf die Online-Titelseite gepackt.
Nach eigenen Angaben der PC-Welt, hat es der Presserat aktueller immer noch nicht geschafft, die Begründung für die öffentliche Rüge vorzulegen.
Rückendeckung hat die PC-Welt inzwischen vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) erhalten. Aus dessen Sicht kann keinerlei Verfehlung der PC-Welt festgestellt werden. Und der DJV ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit hier ausgerechnet durch den Presserat angegriffen wird.