Hallo in die Runde.
Ich habe in letzter Zeit von diesen dubiosen Anwälten gelesen, die Mahngebühren verschicken, wegen verbotenen Downloads.
Es ist doch so, wenn ich in einer Tauschbörse bin, bin ich damit einverstanden, dass auf meinem Comp, von eMule ein Ordner angelegt wird, auf den andere im Net Zugriff haben, Alles was in diesem Ordner steht kann von anderen Leuten gesaugt werden. Nun stellt dieser "Anwalt" einen Honypott in seinen Ordner und behauptet dann, der wäre illegal gesaugt worden. Das wäre so, als würde ich jemand einen Euro zeigen, sagen, da nimm und dann schreie ich, der hat geklaut. Ist der Ordner offiziell bei der Installation frei zugänglich gemacht worden, also auch der vom Anwalt, dann kann er nicht sagen illegal. Demzufolge kann er gar keine Mahngebühren, oder sonst etwas erheben. Er hatte ja sein Einverständnis gegeben, dass man downloaden darf.
Wie seht ihr das?
Gruß Jogi
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Im konkreten Fall hat sich das ja wohl erledigt. Und man sollte nicht mehr machen, als unbedingt nötig ist, schon gleich dreimal bei solchen Herrschaften.
Grundsätzlich gilt:
a) Es kommt auf den Einzelfall an
b) Vor Einschaltung eines eigenen Anwaltes kann die örtliche Verbraucherschutzorganisation durchaus auch in geeigneter Weise weiterhelfen.
c) Sollte man es jedoch mit einem Hardliner/in á la RAin Katja Günther, München, (Namenseingabe bei Google sehr interessant hierzu) zu tun haben, dann sollte man allerdings mit der vollen Wucht zurückschlagen. D.h. mit Anwalt und massivster Übelandrohung.