Darf man öfentliche Sender in das Internet Senden, so das andere mitgucken können? Also ist das rechtlich erlaubt?

Darf man öfentliche Sender in das Internet Senden, so das andere mitgucken können? Also ist das rechtlich erlaubt?
Also wenn es unter 10000 gleichzeitige Zugriffe gibt krigt man die Genehmigung ohne weitere Vorraussetzungen usw.? Wo muß man da Anfragen? Ist BLM nur für Bayern zuständig oder für ganz Deutschland?