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News: Neue Satzung ab sofort gültig

Gewinnspiel-Sendern drohen saftige Strafen

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Maschen mit denen TV-Sender Zuschauern das Geld aus der Tasche ziehen wollen, ufern seit Jahren aus. Zig Gewinnspielsendungen locken in Live-Sendungen zum Anrufen und Mitmachen. Dabei ist das Spielsystem bei fast allen Sendungen schon lange nicht mehr durchschaubar, der Mechanismus wie eine "Geldleitung" getroffen wird ist ein wohl behütetes Geheimnis der Sender.

Und dass oft selbst bei simpelsten Fragen stundenlang kein Zuschauer auf die richtige Antwort kommt ist ebenfalls "rätselhaft". Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) will den Gewinnspiel-Wahnsinn jetzt bremsen und hat dazu eine neue Gewinnspielsatzung veröffentlicht, die schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio aufstellt.

Primäre Ziele der neuen Satzung: Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Bislang gilt die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten nur für private Radio- und Fernsehsender, die öffentlich-rechtlichen Sender sind noch ausgenommen.

Alleine in den letzten sechs Monaten wurden von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) 33 Verstöße bei Gewinnspielsendungen beanstandet. Glück für die Abzocker: es gab kein Gesetz, das Bußgelder oder andere Strafen ermöglichte. Ab sofort drohen bei Verstößen bis zu 500.000 Euro Geldstrafe.

In der neuen Gewinnspielsatzungen gibt es klare Richtlinien für die Sender. Beispielsweise diese hier:

- Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt
- eine Sendung darf pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern
- die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden
- mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden
- nachvollziehbare und verständliche Regeln ohne Irreführung des Zuschauers
- Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein
- maximaler Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk

Die komplette Satzung kann hier als PDF abgerufen werden: Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele

Quelle: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Die Satzung kann man einfach in die Tonne werfen. TV-Gewinnspielsendungen sind illegales Glücksspiel und komplette Verarsche. Der Schwachsinn der Satzung fängt bereits damit an, dass die Teilnahmebedingungen alle 15 Minuten eingeblendet werden müssen.

Na und - dann machen die Sender das halt. Sicherlich wird dann eine "hellblaue Schrift" auf "hellblauem Hintergrund" mit Fullspeed durchgerasselt - natürlich in einer Schriftgröße die garantiert leicht lesbar ist. Warum diese illegalen Sendungen nicht einfach verboten werden, ist mir schleierhaft.

Borlander OlliLage „Sehr richtig, diese Logik verstehe ich auch nicht. Wieso ist es gefährlich für...“
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Eine Perso-Überprüfung ist zuviel Aufwand, das sehe ich ein.
Für Pornoseiten wurde allerdings schon vor Jahren entschieden, daß die Personummer nicht ausreichend ist für eine Altersverifikation. Warum sollte man dann an anderer Stelle auf noch schwächere Verfahren zur Altersprüfung setzen dürfen?