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Rechtsauskunft

Adolfo2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich wollte mir bei opendownload.de Freeware herunterladen und habe dieses auch getan.
Ich mußte dazu meine persönlichen Daten angeben.Damit habe ich meine Mitgliedschaft beantragt,was mir nicht so klar war.Eine Kündigung dieser Mitgliedschaft war für mich nicht so erkennbar.
Ich doll sofort für dieses Jahr 96,00€ bezahlen.
Kann ich mich gegen eine Mitgliedschaft und gegen die Zahlung wehren?
Dank im Voraus
MfG
Ruth Kraus

das geht nur.. gelöscht_137978
willi55 Adolfo2 „Rechtsauskunft“
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Hallo Ruth


Keine Panik !! Du gehst wie folgt vor. Als erstes ein Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Text



Rechnung XXXXXXXX (Rechnungsnummer)
Zahlungsaufforderung vom ( Datum )

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom _______und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit Hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde.

Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

MFG usw.

Abschicken mit per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
(GANZ WICHTIG DAMIT DU ETWAS IN DER HAND HAST!!!!)

Dann kommen bestimmt noch einige Mails von Denen, das das doch soo gar nicht stimmt und das in Deinem Fall doch gaaaanz Anders ist.
BLABLABLA: usw. Nur Mails, keine Briefe bis zu 3 x Täglich.

Darauf gar nicht antworten, sondern gleich am Besten ein Fax mit folgendem oder ähnlichem Text senden.
Das Journal bzw. Faxbestätigung aufbewahren.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sollten doch das Vorgeplänkel mit weiteren Mahnungen, Androhungen von Anwälten oder Inkassobüros, lassen.
Bitte senden Sie mir einen amtlichen Rechtsbeschluss von einem, für Sie und mich, zuständigen Gericht.
Dann werden wir weiter sehen.

Von weiteren Mails bitte ich abzusehen. Ich werde nur noch auf gerichtlich bestätigte Anordnungen antworten.




Danach ist garantiert Ruhe und Du kannst Dich ganz entspannt zurück lehnen.
So habe ich es bei mir gemacht Bin im Januar 2008 auf Ähnliches reingefallen.
Dumme sterben halt nicht aus. Heut kann ich nur über mich selber wundern, wie blöd ich war.
Viel Glück und wie gesagt, Keine Panik