Hola zusammen!
Hier mal wieder Internetabzocke!
War Kunde bei XING. Meine Kontodaten haben sich verändert, es gab/gibt jedoch keine Möglichkeit dieses XING mitzuteilen.
Die versuchten dann im Dezember meinen halbjährlichen Beitrag abzubuchen, ging natürlich nicht, und prompt bekam ich ne Mahnung die sich gewaschen hat, also plus diesem, plus jenem, plus trallala.
Ich Klickte auf Antworten, und schrieb auch so diverse E-Mails, bekam jedoch nie eine Antwort von XING.
Gestern bekam ich ein E-Mail von ConKred Inkasso, und die wollen nun knapp 80,-€uro von mir haben.
Haben die sie noch alle???
P.S. Die wollten ausserdem meine neue Anschrift die sie natürlich umgehend bekamen (Teneriffa), ich bekam ein heftiges Schreiben ohne Anrede zurück: wir meinten nicht Ihre Hoteladresse - bitte teilen Sie uns Ihre generelle Wohnanschrift mit.
Haaahaaahaaaaaa!!!!!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Muss die erste Mahnung nicht ohne Mahngebühren sein?
Wenn Du in Verzug bist (als Verbraucher kommst Du - sofern Du darauf hingewiesen worden bist - 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB)), kann der Gläubiger Verzugszinsen fordern. Der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Da der Basiszinssatz seit 01.01.09 bei 1,62% liegt, können also derzeit 6,62% Verzugszinsen ab Verzugseintritt gefordert werden.
Außerdem kann der Ersatz weiterer Kosten gefordert werden (§§ 280 Abs. 1, 288 Abs. 4 BGB).
Wenn Du in Verzug bist (als Verbraucher kommst Du - sofern Du darauf hingewiesen worden bist - 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB)), kann der Gläubiger Verzugszinsen fordern. Der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Da der Basiszinssatz seit 01.01.09 bei 1,62% liegt, können also derzeit 6,62% Verzugszinsen ab Verzugseintritt gefordert werden.
Außerdem kann der Ersatz weiterer Kosten gefordert werden (§§ 280 Abs. 1, 288 Abs. 4 BGB).