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News: Stasi 2.0 Chef hat es fast geschafft

Update: Freie Bahn für Online-Durchschnüffelung

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Das "Thema des Jahres" ist endlich durch. Bundesrat und Bundestag haben sich heute im Rahmen des Vermittlungsausschusses auf die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes für heimliche Online-Durchsuchungen verständigt.

Bis zuletzt stand das Schnüffelgesetz auf der Kippe, viele Abgeordnete wurde die Sache zu heiß. Innenminister Wolfgang Schäuble kämpfe erbarmungslos um das Gesetz, spielte selbst mit dem Gedanken, das Grundgesetz zu ändern um es durchzudrücken (siehe Stasi 2.0 will Demokratie abschaffen).

Eigentlich war das Gesetz erstmal nur gescheitert, weil sich viele Abgeordnete ihrer Stimme enthielten. Und solche Enthaltungen werden gemäß Gesetz als "nein" gewertet. Und das führte dazu, dass dem Schnüffelgesetz die Stimmenmehrheit fehlte. Schäuble strebte daher eine Gesetzesänderung an, nach der Enthaltungen keine Relevanz mehr haben.

Ende November meldete sich schließlich auch die Bundeskanzlerin erstmals in der Sache wirklich zu Wort. Angela Merkel gab Schäuble volle Rückendeckung zum Druchdrücken des Gesetzes (siehe Bundeskanzlerin: BKA-Gesetz ist notwendig).

Die Kanzlerin nahm unter anderem die Terroranschläge in Bombay zum Anlass um klarzustellen, dass Deutschland das neue "Anti-Terrorgesetz" braucht. Jetzt ist die Sache durch. Einen kleinen Kompromiss konnten die Gegner der ersten Gesetzesfassung immerhin erringen. Darin war vorgesehen, dass ihn "dringenden Fällen" Online-Durchsuchungen auch direkt vom Bundeskriminalamt durchgeführt werden können, ohne dass zuvor eine richterliche Genehmigung eingeholt werden muss.

Bei der neuen Kompromiss-Variante des Schnüffel-Gesetzes ist das nicht mehr möglich: es braucht immer den Beschluss eines Richters. Gescheitert sind die Gegner des Gesetzes allerdings mit einer wichtigen weiteren Forderung: der Verzicht auf die Beschnüffelung von Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen - beispielsweise Ärzte, Anwälte und Journalisten.

Update: Wie erwartet wurde das BKA-Gesetz jetzt vom Bundesrat endgültig abgehakt. Die nötige Stimmenmehrheit wurde nur um "halbe Haaresbreite" erreicht: 34 Nein-Stimmen und 35 Ja-Stimmen.

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jaja TAsitO
Interessantes Bild ... PaoloP
Botaniker PaoloP „Interessantes Bild ...“
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>Bei den umstrittenen neuen Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Terrorismus wurde zuvor schon von der großen Koalition ausgehandelte Kompromiss bestätigt. Danach ist für Online-Durchsuchungen von Computern auch in Eilfällen die Erlaubnis eines Richters nötig. Außerdem werden die Kompetenzen von Bund und Ländern klarer abgegrenzt.
Quelle:http://www.sueddeutsche.de/politik/167/451875/text/

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