Da ich momentan viel mit dem Auto unterwegs bin, höre ich oft Nachrichten und auch von diesem Überfall in Passau.
Dabei ist mir was nicht richtig schlüssig.
Wer behauptet nun eigentlich, daß der Täter ein Neonazi ist? Doch nur der Polizeichef oder?
Da doch die Tatwaffe schon vor der Tür lag und dem Polizeichef gehört, kann man doch hier nie und nimmer von einem geplanten Mord reden.
Ich glaube eher, da sind sich zwei Streithähne aus der Nachbarschaft begegnet, der Streit eskalierte und einer stach zu, weil das Messer da gerade rumlag.
Das war wohl eher Affekt.
Es haben schon öfter Leute behauptet, Neonazis haben jemanden überfallen.
Off Topic 20.131 Themen, 223.348 Beiträge
Rache ist ein niedrigen bewegrund, wenn sie nicht in affekt geschieht und das ist ein Mordmerkmal was sicher erfüllt ist ;)
Jetzt fehlt noch das zweite Mordmerkmal, welches sicher schwerer zu belegen ist ... Wenn die berichte stimmen, ist heimtücke wohl nicht erfüllt, da der Täter wohl vorher noch auf ihn eingeschimpft hat und nicht anzunehmen ist das ein Polizeichef dadurch so stark verunsichert wird das er wehrlos ist. Die Frage ist aber warum hat der Polizeichef nicht gleich wieder die Tür zugeknallt, wenn er gleich anch den Öffnen der Tür auf ihn losgegangen ist und ihn überumpelt hat kann es sein.
Bruatales vorgehen ist stark auslegungsache, bei einen Messerstich denke ich wird es aber bei totschlag bleiben.
Die dritte weiß ich grad nimmer, ist aber glaub ich auch nicht relevant ... War ein bißchen was abgedrehtes.
Dann gibt es noch was von wegen verdeckung von Straftaten, nach den ein Mord an Zeugen etc. behandelt wird(man muß nicht der angeklagte sein), hier müßte man abe rauch schauen ob das alleine reicht^^
Soviel ist mir noch in errinerung geblieben von einen gespräach mti einen dritten.
Edit: http://www.rechtsanwalt-louis.de/mord_und_totschlag.htm
Hier hat man es genauer, wichtig für viele sollte dieser absatz sein:
Die verbreitete Meinung, dass Mord vorsätzlicher Totschlag sei, ist demnach falsch. Die Totschlag wird dann zum Mord „qualifiziert“, wenn Mordmerkmale (siehe oben) durch den Täter verwirklich werden.
hiernach reichen sogar die niedrigen bewegründe ;)