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News: Stasi 2.0 hat gewonnen

Ende des Gezerres um das BKA-Gesetz

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Das zermürbende Gezerre um das neue BKA-Gesetz für Online-Durchsuchungen hat sein Ende gefunden. Letzten Freitag war das Gesetzt noch gekippt, weil keine Stimmenmehrheit erreicht werden konnte - zu viele Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme und das wird (zumindest im Moment noch) als "nein" gewertet.

Bundesinnenminister Schäuble strebte gar an, diese Regulierung abzuschaffen. Also dafür zu sorgen, dass Enthaltungen künftig nicht mehr gezählt werden und es dann keine wirkliche Stimmenmehrheit mehr braucht um ein Gesetz durchzudrücken (siehe Stasi 2.0 will Demokratie abschaffen).

Kurzum: wenn das Grundgesetz nicht passt um was durchzusetzen, dann wird es halt auf die Schnelle passend gemacht. Zu dieser Stasi 2.0 Maßnahme ist es jetzt erst mal nicht gekommen. Am Wochenende mischte sich erstmals Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Debatte um das BKA-Gesetz ein und machte eine klare Ansage: volle Rückendeckung für Schäuble, das BKA-Gesetz ist notwendig.

Dabei war sich Merkel auch nicht zu schade dafür, die Terroranschläge in Bombay als Argument für die Notwendigkeit des BKA-Gesetzes herhalten zu lassen. So oder so: jetzt ist die Sache durch. CDU und SPD haben sich geeinigt, bereits im Januar 2008 kann das BKA-Gesetz endgültig abgesegnet werden. Wie die Einigung zustande kommen würde, war bereits absehbar. Generell ging es nur um einen speziellen Punkt des BKA-Gesetzes, der wirklich für Zwist sorgte.

Und zwar die Regelung, dass eine Online-Durchsuchung in "dringenden eiligen Fällen" auch ohne zuvorige Genehmigung durch einen Richter möglich ist. Die Formulierung "dringend" war schlichtweg zu schwammig, weil generell jeder Vorfall als "dringend" einstufbar ist. Im Rahmen der Einigung zwischen den Parteien, wurde dieser Sonderfall nun gestrichen, es ist also immer eine vorangehende richterliche Genehmigung nötig.

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oldman44 ausgekotzt „was ist daran besser? ein überarbeiteter richter am amtsgericht unterschreibt...“
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An das alles haben wir uns, in den Jahrzehnten in denen unsere Bundesrepublik besteht, schon "gewöhnen" können.
Leider!
So ist es mit allen Vorschriften und Gesetzen. Wer daran drehen kann, der macht es auch. Im äußersten Notfall bleibt uns Bürgern halt nur noch "Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes".

Das sollten wir dann auch benutzen.

Gruß oldman44

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