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Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?

i.mer / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute, habe bei Ebay eine Kette gesichtet.

Fotos, Beschreibung, Gewicht ist angegeben.

Zwischen den Zeilen steht jedoch, "Gebe die Kette nicht unter 14 Euro pro Gramm"

Das auch noch in Russisch (dem Benutzernamen nach ist der Verkäufer auch ein Russe).

Der Artikel läuft aber ab 1 Euro und auch ohne offiziellen Midestpreis.

Die Frage ist also: ist so ein im Text genannter Mindesrpreis gültig, allgemein und insbesondere in einer Fremdsprache?

Ich bezweifle aus eigener Erfahrung sehr stark, dass es bei über 2000 Euro endet, damit dürfte man mit den Schwierigkeiten rechnen.

Man fragt sioch also, ob man trotz einer solchen Angabe auf der sicheren Seite ist. Schließlich hätte der Verkäufer den Mindestpreis ja auch einstellen können, als Startpreis oder als unsichtbaren Mindestpreis.

Wenn diese Zusatzangabe irrelevant ist, dann würde sich der Gang zum Inkassobüro/Anwalt je nach Preis schon lohnen.

Was meint ihr dazu?

MfG
i.mer

OK, hier der Link i.mer
Plödsinn peterson
Bäh!! dein.nachbar
klar, i.mer :-D dein.nachbar
Wenns ein Russe ist? peterson
Olaf19 i.mer „Ja, es sit ein Angebot, aber wenn der Preis etwa bei 2000 Halt macht und ich...“
Optionen

Meine Antwort bezog sich auf die Frage von Malteserfalk :-)

Bin übrigens erstaunt dass es so einfach war, die kyrillischen Buchstaben hier einzubauen - hoffentlich könnt ihr das alle lesen: я хотеть 14 евро за грамм... дешевле не отдам...

Und als halbwegs gebildeter, polyglotter Mensch weiß man natürlich, dass das nichts anderes heißt als: "Gebe die Kette nicht unter 14 Euro pro Gramm her" :-D

Ganz ehrlich - wenn ich ebay wäre, würde ich den Kerl rauswerfen. Das ist wirklich unverschämt, sich in Deutschland anzumelden, bei ebay.de eine deutschsprachige Auktion einzustellen und dann einen wesentlichen Vertragsbestandteil derart zu "verklausulieren".

Ich starte doch auch nicht auf ebay.ru eine Auktion - könnte ich mir ja von jemand ins Russische übersetzen lassen! - und wechsele plötzlich auf Deutsch, wenn es interessant wird, auf dass auch ja keiner die Chance hat, mich zu verstehen.

Ja, rein juristisch hättest du wohl die Möglichkeit gehabt, im Fall der Fälle den Verkauf der Kette auf dem Klageweg zu erzwingen - aber wie Peterson schon ganz zu Anfang schrieb, dieser Aufwand wäre natürlich völlig unverhältnismäßig.

CU
Olaf

Ach ja... i.mer