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News: Anti-GEZ Gerichtsurteil

PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 erklärte die GEZ Internet-fähige PCs als Rundfunkempfänger und damit gebührenpflichtig (siehe GEZ für Internet-PCs kommt). Jetzt hat ein Münsteraner Student erfolgreich gegen den WDR geklagt. Der Student, verfügte weder über Radio noch Fernseher und hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Dennoch forderte der WDR die Rundfunkgebühren.

Der Student agrumentierte, es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Studenten Recht und urteilte, dass er nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche, um es gebührenpflichtig zu machen, lies das Gericht nicht gelten.

Eine erkennbare Nutzung für Rundfunkempfang ist aus Sicht des Gerichts nur bei Empfangsgeräten wie Fernsehern und Radios gegeben. Bei der Bereithaltung von "Multifunktions-Geräten" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese für Rundfunkempfang genutzt werden.

Das Urteil ist aus Münster ist nicht das erste dieser Art. Im Juli 2008 hatte bereits ein Anwalt erfolgreich gegen die Rundfunkgebühr geklagt, die für seine PCs gefordert wurde (siehe Keine Gebühren für Kanzlei).

Die GEZ ist bei ihrer Suche nach neuen Einnahmequellen indessen unermüdlich kreativ. Jüngst sorgte sie für Schlagzeilen, als sie "Autoaufkleber" als Indiz für Rundfunkgebührenpflicht betrachtete (siehe GEZ - Blechen für Autoaufkleber).

Quelle: Pressemitteilung

Echt gut :- TAsitO
100% ACK, Pumbo! Olaf19
Rund "funk" Herid Junior
Olaf19 Herid Junior „Rund "funk"“
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Grüß dich Herid,

mein Lieblingsbeispiel: Tagesschau, Fußballübertragungen, "Wetten dass" oder andere Sendungen mit Straßenfegercharakter. Wer diese Sendungen mit den technischen Möglichkeiten des Rundfunkempfangs sehen möchte, kann dies ungestört tun, ganz egal, ob Millionen andere dies auch vorhaben.

Nun stelle man sich vor, das ganze liefe stattdessen als Audio-Video-Stream über einen Server(!!) - was dann bei einem plötzlichen Millionenandrang mit dem passiert, das kann sich jeder ausmalen, der sich fünf Minuten oder länger mit Computertechnik beschäftigt hat.

Durch das Streamen von Audio- und Videomaterial kann man Rundfunk- oder Fernsehempfang bestenfalls "simulieren" - das war es aber auch schon. Und das entscheidende Stichwort ist "ungefragt" - ich habe die Livestreams der Öffentlich-Rechtlichen nicht bestellt, genau so wenig wie Zattoo und ähnliche "Lösungen". Also soll man mich mit dieser Geldschneiderei gefälligst in Ruhe lassen.

Wann kommt eigentlich endlich die öffentlich-rechtliche Zeitung, damit man alle abzocken kann, die einen Briefkasten zum Empfang bereithalten?

CU
Olaf