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News: Rapidshare haftet für seine Kunden

Neues Urteil zu Download-Diensten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Jagd der Medienindustrie auf Urheberrechts-Verletzer spielt sich vor allem in Tauschbörsen wie Emule ab. Dort lassen sich "Kriminelle" leicht verfolgen, weil sie meist beim Downloaden auch gleichzeitig Uploaden und dabei über ihre IP ermittelt werden können.

Drum hat längst die Flucht zu alternativen Daten-Tauschsystemen wie das Usenet und Download-Diensten begonnen. Die Usenet-Anbieter konnten sich bislang gegen Angriff der Medienindustrie wehren. Ihr Argument: aufgrund der enormen Datenmasse die im Usenet bewegt wird, ist eine Protokollierung und Filterung praktisch unmöglich.

Dieses Argument könnte allerdings bald zerbrechen. Das Hamburger Oberlandesgericht hat jetzt ein erstes Urteil in Sachen Download-Diensten gefällt. Konkret geht es dabei um den Schweizer Download-Service Rapidshare. Gemäß Urteil ist Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen voll haftbar.

Generell haften Download-Dienstleister wie Rapidshare erst dann, wenn sie über eine Rechtsverletzung informiert werden. Dann müssen sie allerdings dafür sorgen, dass diese Rechtsverletzung auch künftig nicht mehr vorkommt.

Sie müssen also für entsprechende Dateien einen Filter einrichtet. Das ist schwierig, weil sich mit solchen Filtern nur 100prozentig identische Dateien filtern lassen. Rapidshare bleibt damit eigentlich nur die Möglichkeit, sämtliche IP-Adressen von Downloadern und Uploadern zu protokollieren, um die Folgen von Rechtsverstöße auf deren Verursacher abwälzen zu können.

Quelle: dr-bahr.com

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Da Rapidshare.com in der Schweiz sitzt, kann es denen herzlich am anus vorbeigehen was ein hamburger OLG meint. Die Firma Rapidshare lebt davon daten nicht zu protokollieren, und ich glaube wenn von einem Deutschen Staatsanwalt eine Anfrage bezüglich IP-Addys kommt, dann wird da wenn überhaupt höchstens ein brief der machart "Ihr könnt uns mal kreuzweise" ankommen. Es stimmt zwar das Rapidshare auch in Deutschland server betreibt, aber die lassen sich outsourcen. ein glück dass in der Schweiz die Urheberrechtsbestimmungen ein wenig sozialer sind.
Davon abgesehen, können urheberrechtlich geschützte werke in Passwortgeschützten Rar dateien abgelegt werden, was der Firma Rapidshare wohl eindeutig dient, denn pw geschützte files können die technisch gar nicht überprüfen.

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