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Bin ich jetzt im Besitz einer gültigen Lizenz??

kds / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe heute ein Dell PC-Gehäuse bekommen, welches ich vor ein paar Tagen bei Ebay ersteigert hatte.

Darauf prangt, also wirklich gut sichtbar auf der Oberseite des Gehäuses, ein Win-XP-Pro Produkt-Key-Aufkleber.

Heisst das, dass ich jetzt im Besitz einer gütligen Lizenz bin?

Habe zwar gerade Vista (sonst win xp pro) auf der Platte, aber eine weitere Lizenz kann man ja vielleicht noch gebrauchen.

Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?

kds (:

@Lunix + kds Olaf19
"Nachweispflicht" Olaf19
Das sollte gehen! Olaf19
Finderlohn Ger@ld
dl7awl kds „Bin ich jetzt im Besitz einer gültigen Lizenz??“
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Ich wage zu behaupten, das ich der Eigentümer einer Lizenz bin, wenn ich im Besitz des Originalen Aufklebers bin.

Genau das bezweifle ich. Wenn man sich auf juristisches Terrain begibt, sollte man die Begriffe "Eigentum" / "Eigentümer" einerseits und "Besitz" / "Besitzer" andererseits strikt auseinanderhalten, denn sie haben sehr unterschiedliche Bedeutungen.

Ich versuche es mal mit laienhaften Worten:

Eigentümer ist, wem die Sache "gehört", d.h. wer die Rechte (nennen wir es mal Eigentums- und Verfügungsrechte) daran hat. (Manchmal eigens dokumentiert, z.B. durch Eintrag im KFZ-Brief, Grundbuch o.ä.)

Besitzer ist, wer die "tatsächliche Gewalt" über die Sache hat.

Beides kann, aber muss nicht identisch sein.

Beispiel: Wenn ich ein Auto oder eine Wohnung miete und dafür die Schlüssel ausgehändigt bekommen habe, bin ich von da an bis zur Rückgabe im Besitz des Mietgegenstandes. Ich bin also Besitzer. Ich bin aber nicht Eigentümer geworden, denn das ist ja weiterhin der Vermieter, dem die vermietete Sache gehört.

Bei einer Fundsache gerät die Sache zwar (idealerweise nur vorübergehend) in den Besitz des Finders, sie geht aber deshalb noch lange nicht in sein Eigentum über. Gerade weil sie das eben nicht tut, muss man sie ja rein rechtlich gesehen zurück geben (ob das in der Praxis immer geschieht, ist eine ganz andere Frage...).

Übertragen auf den vorliegenden Fall:

Wer wie der Threadstarter zufällig oder beiläufig in den Besitz (!) eines Lizenzaufklebers kommt, ist nicht automatisch auch dessen Eigentümer. Aus dem Besitz allein kann man keine Nutzungsrechte ableiten, welche normalerweise nur dem Eigentümer zustehen. Da der Aufkleber gar nicht Kauf- und Vertragsgegenstand war, ist sehr zweifelhaft, ob diesbezüglich mit dem Kauf ein rechtswirksamer Eigentumsübergang statt gefunden hat. Ich glaube eher nicht und halte den Vergleich mit einer Fundsache insoweit nach wie vor für angebracht.

Ich bleibe deshalb dabei, was ich weiter oben geschrieben habe, und neige ganz entschieden dazu, den Erwerb einer gültigen Lizenz zu verneinen.

Das etwas "bauernschlaue" Argument, dass man mit dem Besitz des Labels schon deshalb rechtsgültiger Lizenzinhaber sei, weil ja niemand das Gegenteil beweisen kann, lasse ich schon gleich gar nicht gelten. Denn entsprechend der Frage des Threaderöffners geht es hier ja um die "Rechtslage an sich" und nicht um praktische Beweisfragen oder "Schleichwege".

Gruß, Manfred

Können ja, dürfen nein! dl7awl