Bei Urteilen zu Tauschbörsen-Delikten geht es unverändert kreuz und quer. Das Landgericht Krefeld hat jetzt ein Kleinkriminellen-freundliches Urteil gefällt. Ein Anwalt hatte im Auftrag der Musikindustrie eine Firma in Krefeld verklagt.
Dazu hatte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld bei der Telekom die Herausgabe der betroffenen IP-Adresse und Kundendaten erzwungen. Das Krefelder Landgericht verurteilte die Weitergabe der Daten durch die Staatsanwaltschaft als rechtswidrig.
Lawblog.de betrachtet das Krefelder Urteil als wegweisendes Machtwort.
Quelle: lawblog.de