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News: Urteil gegen Kleingedrucktes

Keine Ausreden bei Gratis-Versprechen

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Jahren ist es normal geworden, dass in Anzeigen irreführend mit Begriffen wie "gratis" oder "kostenlos" geworben wird. Erst im Kleingedruckten wird dann klar, dass es sich um Verarsche handelt, sehr wohl Kohle geblecht werden muss. Das Amtgericht Hamm hat in dieser Sache jetzt endlich mal ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt.

Es ging um die Klage eines SMS-Anbieters, der auf seiner Webseite suggerierte, das Angebot sei kostenlos. Das Gericht entschied, dass ein Nutzer in derlei Fällen nicht zahlen muss - versteckte Kostenangaben in Kleingedrucktem sind nicht zulässig. Wenn also wo "gratis" draufsteht, dann kann der Verbraucher auch davon ausgehen, dass es kostenlos ist und kann Zahlungsaufforderungen ablehnen.

Das komplette Urteil des Amtsgericht Hamm kann hier gelesen werden: Amtgericht Hamm, 17 C 62/08.

Starfly Redaktion „Keine Ausreden bei Gratis-Versprechen“
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Da hatten wir neuliche eine Anzeige eines Optikers (der auch fotografiert (oder so)) abgedruckt, in der er darum warb, dass seine Azubis an Tag XY KOSTENLOS Portait- oder sonstige Fotos schießen. Im kleingedruckten stand dann, dass das Drucken oder Brennen der Fotos dann so und soviel kosten würde :-D

So als fuhre man in die Werkstatt zu einer kostenlosen Inspektion, der Mechaniker guckt sich den Wagen an, schüttelt einem dann die Hand und geht zum nächsten Auto. Verwirrt fragt man denn nach, was nun mit dem Auto sei, antwortet der, dass das Ergebnis der Inspektion 50 Euro kosten würde,.. man es aber besser zahlen sollte, bei dem was er gefunden habe :-D