Wenn das alles zusammentrifft, dann kommt eine nette Geschichte dabei heraus.
Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt. Ich wünsche beiden Parteien jedenfalls viel Spaß..
Hier der Bericht, welcher meinem Posting zugrunde liegt: Klick und nochmal Klickediklick.
Gruß
K.-H.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Ab wann ist etwas nicht mehr nur abgekupfert, sondern "wesentlich anders"?
Also, wenn der Künstler, um den es hier geht, aus 70.200 Samples ein 33 sec-Stück "baut", kann wohl getrost davon ausgegangen werden, dass hier was wesentlich Anderes bzw. Neues entstanden ist: Bei 33 sec und 70.200 Samples ergibt das appr. 2.127 Samples pro Sekunde bzw. appr. 470 µs pro Sample - unter der Annahme, dass die Samples einzeln hintereinander gereiht werden und jedem Sample der selbe Zeitanteil zur Verfügung steht. Schon unter dieser Voraussetzung dürfte sich jedem einzelnen Sample kaum ein Wiedererkennungswert zuordnen lassen, zumindest nicht beim Zuhören (mit forensischen Methoden mag man da zu anderen Ergebnissen kommen). Und je mehr Samples gleichzeitig pro Zeiteinheit angelegt sind, um so schwieriger wird es mit der Wiedererkennung, auch wenn dann den einzelnen Samples innerhalb der 33 sec ein gröszerer Zeitanteil zur Verfügung steht. Hier wurde aus fremdproduziertem Ausgangsmaterial ein neuer Mix erstellt, und der ist das Ergebnis der eigenen Kreativität.
Ansonsten behaupte ich mal: Etwas wesentlich Anderes ist entstanden, wenn diese Andere sich in seinem Character wesentlich vom Character des Ausgangsmaterials unterscheidet und gewissermaszen einen eigenen Character entwickelt.
Ich verstehe auch das ganze Brimborium nicht. Wer Samples einer Komposition für sein eigenes Werk benutzen und dabei juristische Probleme vermeiden will, soll sich eine Nutzungslizenz beim Rechteinhaber besorgen oder ansonsten auf die Nutzung verzichten. Und wem der Charakter einer Kreation nicht passt, weil er meint, eindeutig seine eigenen Ideen in der Kreation wiederzuerkennen, soll ebenfalls juristische Wege beschreiten. Auf jeden Fall brauchen wir in beiden Fällen keine GEMA. Eigentlich wäre das Marken- und Patentamt hier zuständig. Dort reicht man seine Kreation ein und lässt prüfen und bekommt anschlieszend die Urheberrechte zugesprochen oder nicht.
Food for thought
HAND
Sylvia
Also, wenn der Künstler, um den es hier geht, aus 70.200 Samples ein 33 sec-Stück "baut", kann wohl getrost davon ausgegangen werden, dass hier was wesentlich Anderes bzw. Neues entstanden ist: Bei 33 sec und 70.200 Samples ergibt das appr. 2.127 Samples pro Sekunde bzw. appr. 470 µs pro Sample - unter der Annahme, dass die Samples einzeln hintereinander gereiht werden und jedem Sample der selbe Zeitanteil zur Verfügung steht. Schon unter dieser Voraussetzung dürfte sich jedem einzelnen Sample kaum ein Wiedererkennungswert zuordnen lassen, zumindest nicht beim Zuhören (mit forensischen Methoden mag man da zu anderen Ergebnissen kommen). Und je mehr Samples gleichzeitig pro Zeiteinheit angelegt sind, um so schwieriger wird es mit der Wiedererkennung, auch wenn dann den einzelnen Samples innerhalb der 33 sec ein gröszerer Zeitanteil zur Verfügung steht. Hier wurde aus fremdproduziertem Ausgangsmaterial ein neuer Mix erstellt, und der ist das Ergebnis der eigenen Kreativität.
Ansonsten behaupte ich mal: Etwas wesentlich Anderes ist entstanden, wenn diese Andere sich in seinem Character wesentlich vom Character des Ausgangsmaterials unterscheidet und gewissermaszen einen eigenen Character entwickelt.
Ich verstehe auch das ganze Brimborium nicht. Wer Samples einer Komposition für sein eigenes Werk benutzen und dabei juristische Probleme vermeiden will, soll sich eine Nutzungslizenz beim Rechteinhaber besorgen oder ansonsten auf die Nutzung verzichten. Und wem der Charakter einer Kreation nicht passt, weil er meint, eindeutig seine eigenen Ideen in der Kreation wiederzuerkennen, soll ebenfalls juristische Wege beschreiten. Auf jeden Fall brauchen wir in beiden Fällen keine GEMA. Eigentlich wäre das Marken- und Patentamt hier zuständig. Dort reicht man seine Kreation ein und lässt prüfen und bekommt anschlieszend die Urheberrechte zugesprochen oder nicht.
Food for thought
HAND
Sylvia