Nebenbei sei angemerkt welche Macht Energieversorger haben. Bei meinem Bauantrag habe ich versucht, mich weitgehend komplett von Versorgern unabhängig zu machen. Ich wollte elektr. 4 KW aufs Dach plus genehmigungsfreie Windkraftanlage, Reserveaggregat im Keller (wie oft in Spanien zu sehen), Allesbrenner für die Heizung usw. bauen. Leider ist das verboten. Die Gemeinde hat gesetzlich eine Versorgungspflicht. Auf das Grundstück muß gesetzlich gelegt werden: Gas-, Wasser-, Strom- Versorgung, sowie Kabel-TV , Kommunikationskabel und Abwasserkanäle.
Wie inwieweit ich bei Nichtbenutzung gegen Gesetze verstoße, wird unter Androhung von Bußgeld erst nach Einzug in das Haus geprüft. Grund: es könnte sein, das nach meinem Tod der zukünftige Besitzer eine normale Versorgung möchte. Die ist gesetzlich von den Unternehmen bereitzustellen und nach meinem Tod dann nicht gewährleistet.
Als Einziges, was ich machen könnte, ist als selbstständiger Stromlieferant nach Einspeisegesetz eine genehmigungsfreie (unrentable) Anlage bauen.
Würde mich über eine autarke Wasserstoffbrennzelle freuen, leider zu früh gefreut. Kleinbiogasanlagen (bei den zum Schluß Dünger rauskommt) sind in Wohngebieten auch verboten.
YelloStrom hin oder her, man muß nehmen was man kriegt.