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Staatsanwaltschaft auch zum Schutz für Filesharer

Cloude / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Die strafrechtliche Verfolgung illegaler Datendownloads wird nicht nur von Filesharern als völlig übertrieben empfunden, auch unter Staatsanwälten fragt man sich zunehmend, ob in dieser Sache nicht oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wuppertal schon seit einigen Monaten keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr gegen Tauschbörsennutzer aufnimmt (und dafür selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist), veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung ein Gespräch mit der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker. Sie erklärt in dem Interview, warum sie die Praxis der Abmahnanwälte nicht unterstützt. Angesichts der Tatsache, dass die Nutzer illegaler Tauschbörsen nicht aus finanziellem Interesse handeln, seien die Verfehlungen der einzelnen Nutzer einfach zu gering, um den ganzen Rechtsstaat draufzuwerfen. Die Staatsanwaltschaften seien ja auch zum Schutz des Bürgers da und müssten auch dafür sorgen, dass Beschuldigte nicht mit Eingriffen konfrontiert werde, die unverhältnismäßig sind.
--> mehr: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw31/s30783.html

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Auch bei gulli.com wird berichtet: Klick.

Gruß
K.-H.

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