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News: Riskanter Privatverkauf

Kein Pardon bei Anti-Kopierschutz-Software

Redaktion / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine Privatperson auf Ebay bot eine Software an, mit der sich der Kopierschutz von Audio-CDs umgehen lässt. Die Musikindustrie klagte mahnte den Anbieter ab und forderte Anwaltskosten in Höhe von rund 1100 Euro. Der Betroffene klagte zurück - vergeblich. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab.

Begründung: auch Privatpersonen ist es untersagt Software zu verkaufen, die zum Umgehen eines Kopierschutzes dient. Die komplette Darstellung der Sache kann hier nachgelesen werden: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

Quelle: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Wie schafft es so ein Schwachsinn aktuell auf zig News-Seiten im Internet veröffentlicht zu werden? Tatsache ist, dass es bei dieser Sache nichts Neues gibt. Bereits im September 2003 wurde das Urheberrecht dahingehend geändert, dass Maßnahmen zur Umgehung eines Kopierschutzes grundsätzlich verboten sind.

Und zwar egal ob es sich dabei um Software oder sonst irgendeine Informationsverbreitung geht, wie sich ein Kopierschutz umgehen lässt. Seit September 2003 hat sich auch die Situation in der Fachpresse entsprechend geändert: PC-Zeitschriften mussten ihr damaliges Lieblingsthema "So knacken Sie jeden Kopierschutz" hinschmeißen, auch in den Nickles-Büchern mussten kritische Stellen geschwärzt werden.

Was mir heute noch den Magen umdreht wenn ich dran denke: Abmahnanwälte sahnten damals mit einer besonders dreckigen Masche ab. Sie machten unter anderem in Ebay Jagd auf Privatleute, die beispielsweise gebrauchte Nickles-Bücher die VOR September 2003 geschrieben wurden, verkauften. In diesen alten Büchern wurde noch beschrieben, wie man einen Kopierschutz knackt, weil es damals noch nicht verboten war drüber zu schreiben.

Wer allerdings ein Buch mit derlei Informationen NACH September 2003 auf Ebay verkaufte, kriegte von den Abmahn-Dreckschweinen eine fette Rechnung, weil er verbotene Informationen verbreitete. Viele, die so ein altes Nickles-Buch (oder andere PC-Literatur) auf Ebay verkauften, wussten nicht mal, dass da Sachen zum Thema Kopierschutz drinnen stehen.

Und sie machten beim Anbieten der alten Bücher auf Ebay auch keinerlei Hinweis, dass dieses Buch auch derlei Tipps enthält. Gerade beim stets über 1000 Seiten fetten Nickles PC-REPORT hat kaum jemand eine Chance sämtliche Seiten zu studieren, ob sie gegen irgendein neues Gesetz verstoßen.

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RedRed2x Alibaba „Dein Frust ist mehr als nur gut verständlich, aber wie heisst es so schön:...“
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Der Fakt "Verbreitung" ist sicherlich auch sehr dehnbar. Was ist mit Verschenken oder wenn man das Buch in den Papiermüll pfeffert und jemand ziehts raus, oder noch besser, wenn ichs mal verliehen hatte, es geriet in Vergessenheit und der jenige verkloppts jetzt noch. Oder oder oder.. ?

Hab mal irgendwann in den 1980ern oder 1990ern einen Bericht über ein Urteil gelesen. Als einer seinen Papiermüll ganz normal gebündelt an den Straßenrand stellte (damals gab es noch keine Sammelgefäße) hat irgend ein Hanselpampel darin Ü18-Pornos entdeckt und ihn angezeigt. Der Müllentsorger, der glaubte seinen Papierkram legal entsorgt zu haben (es war Sammeltag), wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verknackt. Es hätten sich schließlich auch Minderjährige an dem Packen zu schaffen machen können.

Und sinngemäß Gleiches gilt wohl auch für den Nickles Report und andere Publikationen zu den Kopiersoftwares und anderen illegalen Dingen.

Verleihen darfst du solche Publikationen natürlich auch nicht mehr.
Du siehst, du bist immer der Dumme, wenn dir einer was will.

redred2x
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