Diejenigen, die immer noch seine WLAN Mühlen mit Default Einstellungen betreiben, und denen sicherheitsrelevante Dinge a.A. vorbeigehen, sollten umdenken.
        
        http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/171459/rapper_bushido_gewinnt_klage_gegen_rentner/index.html
      
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          Das OLG Frankfurt sieht das nun wieder vollkommen anders, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
          
          ("Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch einen Dritten", 11 U 52/07)
          
          http://www.golem.de/0807/61034.html
          
          mfg
          chris
          
        
