Der Trick ist beliebt: auf einer Seite muss man seine Email-Adresse angeben um irgendwas zu kriegen. Dabei gibt es oft eine Option, mit der man einwilligt, neben der gewünschten Sache auch Werbung zu erhalten. Solche "Opt-Ins" bei Email-Angaben sind für alle die Werbung verkaufen, eine sehr lukrative Sache. Manche Unternehmen die Werbung verkaufen, verdienen damit aktuell mehr Kohle als über klassische Banner-Werbung auf Internet-Seiten.
Entsprechend wird massiv getrickst, um Leute die ihre Email-Adresse angeben, auch zu so einem Opt-In für Werbung zu bewegen. Dazu wird auf der Seite beispielsweise eine Option namens "Ich möchte keine Werbung erhalten" angeboten, die natürlich möglichst raffiniert getextet ist. Wer diese Option nicht ankreuzt, gibt damit seine Einwilligung mit Werbung vollgemüllt zu werden.
Die Masche ist auch andersrum gängig: eine Option wie "Ich will Werbung erhalten" ist standardmäßig angekreuzt, man muss das Kreuzchen manuell wegmachen um Werbung zu verhindern.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in dieser Sache ein Urteil gefällt. Die beiden oben beschriebenen Maschen sind unzulässig. Werbung über Email oder SMS ist nur dann okay, wenn der Kunde eine entsprechende Option ausdrücklich selbst ankreuzt. Die Werbeoption standardmäßig zu aktivieren und den Kunden zum Widersprechen zu zwingen, ist also verboten.
Der komplette Text des Urteils findet sich hier:Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS.
Quelle: Pressemitteilung