Hallo i.mer,
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (definiert nach § 705 BGB) wird als Gesellschaft nicht nach dem Handelsrecht (HGB) beurteilt, sondern nach dem BGB (darum nennt man sie auch BGB-Gesellschaft!).
Weiter: Eine GbR hat nicht zwingend etwas mit Gewerbe zu tun: Sie kann auch ein Zusammenschluß von Bürgern zu einer Tipp-Gemeinschaft im Lotto oder zur Organisation einer Klassenfahrt sein (oder was dir sonst noch einfällt. Diese GbR hat weiter auch keine Firma (keinen eigenen Namen)und wird auch nicht in das Handelsregister eingetragen. Und schließlich bist du auch kein Scheinkaufmann; so heißen Leute, die sich in das Handelsregister haben eintragen lassen, aber behaupten, dass sie keine Gewerbetreibenden seien. Da du dich nicht in das Handelsregister eingetragen hast, bist du in diesem Fall überhaupt kein Kaufmann und es gilt für dich nicht das Recht des Kaufmanns (und natürlich auch nicht die Pflicht des Kaufmanns!).
Falls du öfters solche Einkäufe tätigen willst, dann gründe doch mit irgend einem Bekannten eine Gesellschaft, die einen bestimmten Zweck verfolgt (das muss wie gesagt nichts gewerbliches sein), macht eine kurze Satzung dazu (ist formfrei), und schon habt ihr eine richtige GbR. Das könnte man dann auch als Gelegenheitsgesellschaft bezeichnen.
Leute, die tatsächlich nur an Wiederverkäufer (Händler usw.) verkaufen wollen, lassen sich durch eine GbR nicht beeindrucken - die verlangen dann den Gewerbeschein.
Also, alles in allem: Im Grunde hast du nichts zu befürchten. An deiner Stelle würde ich aber so etwas lieber unterlassen oder eben eine tatsächliche GbR gründen (kostet nichts; keine Behördengänge usw.), un du wärst auf der sicheren Seite.
Na, noch einen schönen Abend. Gruß Calixtus