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News: Neues Gerichtsurteil

Keine Mithaftung bei WLAN-Missbrauch

Borlander / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen deutsche Internetnutzer betreiben ein WLAN. Sei es um bequem mit Notebooks online zu gehen, um Kabelsalat zu sparen, oder aber weil der DSL-Router WLAN hat und es nicht abgeschaltet wurde.

Das kann schnell ins Auge gehen. Viele WLANs sind schlecht geschützt, oder sogar ungesichert. Ältere Verschlüsselungen sind in Minutenschnelle geknackt und neuere Verfahren werden auch nicht ewig Schutz bieten.

Die harmlosesten "Besucher" wollen vielleicht einfach nur gratis surfen, andere können dagegen ernsthaften Ärger einbringen:

Im aktuellen Fall wurde ein WLAN-Betreiber verklagt weil über seinen Internetanschluß urheberrechtlich geschützte Musik heruntergeladen wurden. Der war zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung allerdings gerade im Urlaub. Somit kam also nur ein unbekannter Dritter als Täter in Frage.

Dem Kläger war das recht egal. Nach dessen Meinung müsste der Router mindestens mit WPA2 und einem starken Passwort gesichert werden, und dürfte auch nicht in der Nähe von Fenstern oder Außenwänden aufgestellt werden. Der WLAN-Betreiber sollte daher als Mitstörer haften.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hielt diese Maßnahmen für übertrieben. Nach dem (bislang nicht rechtskräftigen!) Urteil vom 2008-07-01 haftet der WLAN-Betreiber erst dann, wenn ihm der Missbrauch seines Anschlusses bekannt wird.

Details zum Urteil gibt es hier:
MIR 2008, Dok.203, Rz. 1: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers ...

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Metallwände? Sammler891
Synthetic_codes Data Junkey „ ..uuuhppss, das fällt ja schon bald unter das Wa??en oder T?r??r -Ges . “
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nuja, jetzt überlegt mal, unsere Gesetzlichen grenzwerte in deutschland sind schon erschreckend niedrig, auch wenn sie eigentlich ausreichend sind. Ausserdem glaube ich nicht an schädigung durch WLANs. im gegenteil, studien haben ergeben dass bei Mikrowellenherden, die ja genau die gleiche strahlungsart verwenden, wesentlich stärkere leistungen durch die isolation austreten. und zuletzt darf man nie vergessen, dass sich diese 500mW ja auch auf das abstrahlgebiet der antenne teilen. das bedeutet schöngeredet dass bei einer entfernung von nur 10m vom WLAN Adapter nur etwa 1/360 der gesamtstrahlungsmenge auf dich niederprasseln, das macht etwa 1.5mW. abgesehen davon bestrahlt die antenne nur einen vertikalen bereich von +/- 6°. Das beteutet wenn man sie über der kopfhöhe montiert bekommen auch die pessimisten nicht viel ab.

und nicht zuletzt, es geht ja immerhin um nichtionisierende strahlung, bei der noch nichtmal erwiesen ist ob sie überhaupt schädlich ist.

Für mich grund genug keine angst zu haben.

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