Hallo Leute,
folgendes Problem:
Mein Neffe, leider schon volljährig, hat sich gestern auf www.hasimaus.de verirrt!
Auf der Seite hat er dann einen Nick, eine Mailaddi sowie ein Geburtsdatum angegeben.
Um sich einloggen zu können, hat er das Feld mit den kleingeschriebenen AGB´s etc. markiert.
Nun konnte er sich einloggen.
Einige Stunden später bekam meine Schwester von denen eine Rechnung in Höhe von 59€ per Mail zugeschickt!
Hier die Rechnung:
Datum : 19.06.2008
Rechnung vom : 19.06.2008
Verwendungszweck: ******
R E C H N U N G für 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de
Sehr geehrter Kunde!
hiermit bekommen Sie ihre Rechnung für den Kauf
des 48 Stunden Webcam Show Zuganges von Hasimaus.de .
Sie haben erworben:
________________________________________________________________________
Leistung: (1x) 48 Stunden Webcam Show Zugang Hasimaus.de Nr. ****
Benutzer: ******
Passwort: ******
Betrag netto: 49.58
zzgl. 19 % MwSt.: 9.42 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59.00 Euro
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59.00,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:
Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: ******
BLZ: ******
Institut: *****
Verwendungszweck: *****
Sie haben diesen 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de per E-Mail am:
19.06.2008 um 14:10:15 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer ********** , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers ******** wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.
Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Meine Webcam starten ", kaufen Sie einen 48 Stunden Webcam Show Zugang
bei Hasimaus.de. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die Webcam Show kostet 59 Euro incl. Mwst. (Hinweis über der Webcam und in den AGB´s auf Hasimaus.de)
Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
hasimaus.de sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.
W i c h t i g e r H i n w e i s:
Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig von Fakern mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.
Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung der Webcam Show gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.
Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Payball Payment GmbH
Mielestrasse 2
14542 Werder/Havel
Payball Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam HRB 18255 P
USt.-ID: DE231295379
E-Mail:info@emailpay.de
Tel: +49 (0)3327 - ********
Fax: +49 (0)3327 - ********
Wir haben dann in den AGB´s nachgeschaut und dem sofort per Musterbrief, den ich mir von einer Seite der Verbraucherzentralen besorgt habe, widerrufen.
Kurze Zeit später bekam meine Schwester eine Mail zurück in der steht, das das Angebot bereits genutzt wurde und somit nicht mehr widerrufen werden kann!
Hier deren Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen, da Sie die Leistung schon in Anspruch genommen haben.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Sie haben nach der Anmeldung das 48 Stunden Passwort angezeigt bekommen (19.06.2008 14:10:15) und können ab sofort diesen Zugang innerhalb von 2 Tagen am Stück nutzen.
Damit haben wir unsere Dienstleistung erfüllt und das Widerrufsrecht ist damit erloschen.
Eine bereits erfüllte Leistung kann nicht zurück erstattet werden, da es sich um keine Ware handelt, sondern lediglich um eine Dienstleistung.
(Siehe auch BGB oder fragen Sie dazu ihren Anwalt)
Da Sie nachweislich am 19.06.2008 14:10:15 Uhr den privaten Bereich von Hasimaus.de betreten haben ,
wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch nicht wieder zurückerstattet werden.
Dieses wird Ihnen Ihr Anwalt ebenfalls bestätigen.
Sie haben das Widerrufsrecht bei der Anmeldung durch setzen des Häkchens akzeptiert. ( 19.06.2008 14:10:15 Uhr )
Unsere Forderung gegen Sie bleibt daher weiterhin bestehen.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.) auf folgendes Konto:
Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: *********
BLZ: *********
Institut: ********
Verwendungszweck: ******
Dem wurde jetzt ein zweites Mal widerrufen, es kam lediglich das selbe Schreiben zurück.
Letzten Endes ist uns die Möglichkeit etwas zu widerrufen gar nicht gegeben!
Sobald man eingeloggt ist, sprich "Auf meine Webcam klicken", wird das Angebot nach deren Aussagen bereits genutzt und das Widerrufsrecht soll schon erloschen sein???
Was soll widerrufen werden können, was gar nicht ge- bzw. benutzt wurde?
Finde ich rechtlich äusserst bedenklich!
Wäre der Firmensitz irgendwo in der Südsee, wäre mir das sche**s egal und würde mich nicht weiter darum kümmern!
Nur ist deren Sitz hier in Deutschland und die wissen doch auch was legal ist und was nicht!
In meinen Augen ist das sittenwidrig und deshalb frage ich hier nach, wie sich meine Schwester bzw. Neffe am besten verhalten soll?
Ist es besser jetzt weiter abzuwarten, zu bezahlen oder einen Anwalt einschalten!?!?!
Hat jemand die gleichen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Freue mich auf jede sachliche Antwort und danke schon einmal im voraus!!!
MfG
THX Ultra II
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
Zitat: "Mein Neffe, leider schon volljährig, hat sich gestern auf www.hasimaus.de verirrt!"
Da kann man ganz klar davon sprechen das er "leider" schon volljährg ist.
Mit 18 Jährchen sollte er erstens lesen können, zweitens dies auch tun, und drittens sich über sein handeln bewusst sein...
Und Viertens wird da wohl Hopfen und Malz verloren sein...
Langsam werden die Fragen hier immer unverständlicher.
Selbst wenn man die AGB nur überfliegt, sieht man:
"
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt einmalig neunundfünfzig
(59) Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung
auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei
schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug
verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Preise auf der Rechnung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
ausgewiesen ist, stets Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
"
Die Seite handelt meiner Meinung nach vollkommen legal. Wer nicht ließt bevor er einen Vertrag abschließt muss halt dafür zahlen. SO war das schon immer und so wird das hoffentlich auch imemr bleiben.
Erschreckend ist dann, das da das Verhalten der Firma als illegal dargestellt wird. Meiner Meinung nach ist die Firma im Recht.
Wiederrufsrecht gibt es dort nicht:
"
BGB §312d Widerrufs- und Rückgaberecht...
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach 356 eingeräumt werden. (2) ... (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
"
Dies steht auch so auf der Webseite im link "Widerrufsrecht". Und da er angeklickt hat dies gelesen zu haben, und sich eingelogt hat, hat er verloren...
Ist Quasi wie im Kino: Da kannst Du den Preis auch nicht zurückverlangen wenn Du nach 30 Minuten schon gehst...
Das aber immernoch so viele einfach alles anklicken "um sich einloggen zu können" gibt mir zu denken.
Wenn das dann noch Volljährige machen, die wahrscheinlich auch schon Autofahren muss man bald Angsthaben vor die Tür zu gehen.
Unverständlich...
Daniel