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Tricolore....

luttyy / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

So ist das mit dem Deutsch-Französischem-Verständnis,

ist das Mädel nicht da, weht die Tricolore unten...:))

http://www.luttyy.de/Tricolore.jpg

Gruß
luttyy

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mit Fahnenapell ? MfG-weka weka1
DannyCoburg luttyy „Tricolore....“
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Eine bestimmte Sonderform der Flaggen ist dem Bund und den Bundesorganen vorbehalten. Somit ist das Führen dieser Flagge für den Bundesbürger nicht gestattet und illegal. Es können sogar nach § 124 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) Bußgelder verhängt werden. Hier heißt es:

§ 124 OWiG Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
(1) das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder 2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Bundesdienstflagge unterscheidet sich von der „normalen“ Bundesfahne dadurch, dass sich inmitten der Streifen (Schwarz, Rot, Gold) ein Bundesadler befindet."

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Dies auch im Hinblick auf die EM.

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