Hallo zusammen!
An und für sich ist es ja die freie Entscheidung der PC-Anbieter, ob sie ihre Rechner mit einem Betriebssystem bundlen wollen oder nicht, genau so wie es meine freie Entscheidung als Käufer ist, von einem solchen Gesamtpaket Abstand zu nehmen und mir lieber einen Rechner selber zu bauen oder bauen zu lassen.
Wenn aber die Lizenzbestimmungen von Microsoft ausdrücklich(!) eine Rückerstattung des Differenzbetrages für das gebundlete Betriebssystem vorsehen, dann ist es eigentlich ein Unding, dass man den Hersteller erst vor Gericht zerren muss, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt:
http://www.golem.de/0805/59791.html
Nun ja - ein paar Franzosen haben es gemacht. Ich weiß allerdings nicht, ob die Bestimmungen dort die gleichen sind wie bei uns.
CU
Olaf
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Heißt ein Rechner in Frankreich nicht schnöde PC oder Computer, sondern "le directeur" ?
Das hat doch was -- meine Rechner würden gaube ich alle rot werden vor Verlegenheit bei der Bezeichnung ;-)