Servus Kollegen,
gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.
Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.
BG,
Bergi2002
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.495 Themen, 80.855 Beiträge
Schlimmer noch, ich habe mich friedlich im WLAN benommen. Wollte es schließlich einige Tage nutzen.
Im übrigen waren auch noch zwei Rechner im Netzwerk mit den üblichen Standardfreigaben. Wer sagt denn, daß das nicht auch bereits "Gäste" waren.
Gruß Alois
